Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Guten Tag, aus einer veränderten Arbeitsplatzsituation für meinen Mann, ergeben sich für uns Fragen zum Elterngeld. Mein Mann möchte seinen derzeitigen Arbeitsplatz zum 28.02.15 kündigen und ab 01.03.15 eine neue Stelle antreten. Der errechnete Geburtstermin unseres Kindes ist der 06.02.2015. Ursprünglich haben wir für meinen Mann einen Monat Elternzeit nach der Geburt und einen weiteren Monat zum Ende des Jahres 2015 geplant, den er mit einer 7 Wochenfrist beim derzeitigen AG beantragen wollte. Da die neue Stelle in jedem Fall zum 01.03. angetreten werden muss und der genaue Geburtstermin noch nicht feststeht ergeben sich folgende Fragen: - Kann die Elternzeit für Februar trotzdem noch beim alten AG beantragt werden? - Kann die Elternzeit auf Grund des Jobwechsels vorzeitig zum 01.03.15 beendet werden? - verliert man dadurch den Anspruch auf Elterngeld? - Muss man sich bereits bei Antragstellung festlegen wann der 2. Monat der Elternzeit angetreten wird? - Kann man den 2. Monat evtl. verschieben? Wir hoffen Sie können uns hierzu weiterhelfen können.

von Flora1984 am 27.11.2014, 13:00



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Hallo, ja, aber wenn er nur einen Monat nimmt, hat er keinen Anspruch auf EG. Wir hatten hier neulich einen Fall, wo die EG-Stelle ein riesen Theater wegend er Verschiebung gemacht hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Ja, die Elternzeit kann beim alten AG angemeldet werden. Die EZ endet dann mit dem Arbeitsvertrag. Den Anspruch auf Elternzeit (und Elterngeld) verliert man, wenn man zB Vollzeit arbeitet, was bei deinem Mann ab 1.3. der Fall wäre. Es wäre sinnvoller, die EZ später zu nehmen. Eben erst zu den Lebensmonaten, die nach dem 1.3. liegen. Vielleicht sogar erst nach der Probezeit. Sie müssen aber innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen. Und sie müssen zusammen angemeldet werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.11.2014, 13:20



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es scheint wohl leider keine andere Möglichkeit zu geben als die Elternzeit beim neuen Arbeitgeber zu nehmen. Wäre es evtl möglich trotzdem die Elternzeit beim alten Arbeitgeber einzureichen und unter Umständen doch noch auf die Elternzeit zu verzichten? Falls sich der Geburtstermin doch noch auf Ende Januar verschiebt wäre es ja möglich doch einen Monat Elternzeit beim alten Arbeitgeber zu nehmen. Danke und viele Grüße Flora

von Flora1984 am 27.11.2014, 14:43



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Ja, es geht, aber was macht ihr mit dem 2. Monat? Denn braucht er, sonst gibts kein Elterngeld. Und was macht ihr, mit dem angebrochenen Monat. Es kann gut sein, dass ihr den Verdienst vom 1.3 angerechnet bekommt... Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.11.2014, 14:59



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Könnte man den 2. Monat dann beim neuen Arbeitgeber nehmen? Für den Fall das der Geburtstermin sich dann doch auf Mitte Februar verschiebt würden wir ja gern auf Elternzeit verzichten. Ich frage mich ob man das so kurzfristig könnte? Kann man sich irgendwo errechnen wie sich ein Verdienst ab 01.03. auf das Elterngeld auswirkt? Ganz lieben Dank für die Hilfe! LG, Flora

von Flora1984 am 27.11.2014, 15:08



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Jobwechsel

Hallo, Wie lange hat denn Dein Mann Probezeit? Kann er die Elternzeit nicht nach der Probezeit nehmen? Oder wäre es evtl. eine Möglichkeit beim neuen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Das Problem ist, dass Partnermonate mindestens 2 Monate sein müssen, sonst muss man das bereits erhaltene Elterngeld wieder zurück zahlen. Dein Geburtstag des Kindes kann man leider nicht so genau planen. Am besten wäre es, wenn es spätestens am 01.02. kommen würde. Dann würde das genau mit dem einen Monat klappen. Luvi

von luvi am 28.11.2014, 01:02



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