Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 29.11.2012 geboren. Am 31.07.2015 läuft der Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter aus und erst am 17.08.2015 beginnt der neue Vertrag mit der Kita. Haben wir für diesen doch recht kurzen Zeitraum allgemein Anspruch auf Betreuungsgeld? Wenn nicht, müsste ich z.B. dafür das Ende des Vertrages mit der Tagesmutter auf den 28.07.2015 setzen lassen, damit zu Beginn des neuen Lebensmonat die Voraussetzung erfüllt ist? Ich persönlich glaube zwar, dass wir keinen Anspruch haben, aber Fragen kostet ja nichts, aber warum sollte man Geld verschenken, wenn es doch klappen sollte :-) Vielen Dank im Voraus für ihr Bemühen
von goerke81 am 24.06.2015, 13:26