Hallo Frau Bader,
Letztes Jahr im April (2015) kam meine Tochter zur Welt. Mit meinem Arbeitgeber habe ich damals vereinbart, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehme und eigentlich erst wieder ab Juni 2017 kommen werde. Da sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat sollte ich leider schon jetzt wieder arbeiten gehen.
Frage: Hab ich einen Anspruch darauf, dass er mich schon jetzt wieder einstellen muss oder erst ab nächstem Jahr so wie es ursprünglich ausgemacht war?
Vielen Dank für eure/Ihre Antwort.
Vg
von
Christina1988
am 04.07.2016, 21:34
Antwort auf:
Anspruch auf Anstellung vor Elternzeitende
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, es sei denn, es liegen wirtschaftliche Gründe vor, die sie vorher nicht gekannt haben.
Aber Sie haben einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, wenn keine wirklich wichtigen wirtschaftlichen Gründe entgegenstehen und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Anstellung vor Elternzeitende
Zumindest Teilzeit in Elternzeit kann er nur unter bestimmten Gründen ablehnen. Komplett die Elternzeit beenden braucht besondere Gründe.
Da müsstest Du mehr Details nennen oder dies mal googeln.
Pauschalen Anspruch hast Du nicht.
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2016, 23:07