Anspruch auf ALG 1 nach 8 Jahren Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf ALG 1 nach 8 Jahren Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich war insgesamt fast 8 Jahre in Elternzeit (3 Kinder). Nach Ende dieser Zeit habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin seit Ende März 2016 arbeitslos gemeldet. Seit dem suche ich über die Arbeitsagentur eine Teilzeitstelle bis 18 h und habe einen Antrag auf ALG gestellt. Dieser wurde nun heute abgelehnt mit der Begründung "Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 17.12.15 (Datum des ALG-Antrags) weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt." Ich verstehe das nicht. Können Sie mir helfen das zu verstehen? Ich war 2 Jahre vor dem 17.12.15 ganz normal in meiner 3 jährigen Elternzeit mit meinem 3. Kind und in der Zeit familienversichert über meinen Mann. Warum bekomme ich dann nun kein ALG 1 deswegen? Ich bin doch einfach nur nach fast 8 Jahren ununterbrochener Elternzeit arbeitslos geworden? Vielen Dank im Voraus! und liebe Grüße Murzel

von Murzel am 11.05.2016, 12:47



Antwort auf: Anspruch auf ALG 1 nach 8 Jahren Elternzeit

Hallo, Nach § 123 I 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Nach § 124 I SGB III beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zeiten der Erziehung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können aber unter bestimmten Voraussetzungen einer Versicherungspflicht gleichgestellt werden. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt f Sozialrecht! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2016



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