Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin mit unserem dritten Kind schwanger und befinde mich noch in der Elternzeit von unserem zweiten Kind.
Da Ende der Elternzeit am 20.10.2014 (am 21.10 wird unsere Tochter 2) ist und der errechnete ET der 04.12.2014 ist, würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftageld habe? Laut meiner Berechnung liegen genau 2 Tage zwischen Beginn Mutterschutz und Ende Elternzeit! Wie verhält sich das? Theoretisch muss das Nahtlos übergehen, wie ich gelesen habe! Das trifft aber in meinen Fall aber nicht zu.
Ich bedanke mich vielmals im voraus!
Grüße
Jk182
von
Jk182
am 05.04.2014, 02:27
Antwort auf:
Anspruch auf AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld, bei Elternzeit die 2T eher endet
Ersteinmal besteht der Anspruch, dass du die zwei Tage 21.10. und 22.10. arbeiten gehst! Sofern du einen Vollzeit-Vertrag hast, zwei Vollzeit-Tage.
Da du aber auch Anspruch auf Urlaub hast (für die Zeit Oktober bis Dezember 2014 und Januar 2015), kannst du für die 2 Tage Urlaub beantragen.
Du hast aber auch die Möglichkeit, die Elterzeit um diese 2 Tage zu verlängern (dagegen kann der AG nix sagen).
In all diesen Fällen hast du Anspruch auf den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld! Denn nach dem Ende der EZ lebt dein alter Vertrag wieder auf.
Was für Ideen hat dein AG zu diesen 2 Tagen?
Hast du dir schon das "dritte Jahr" Elternzeit für Kind 2 übertragen lassen?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.04.2014, 10:34
Antwort auf:
Anspruch auf AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld, bei Elternzeit die 2T eher endet
Da werden sich die Tage auf jeden Fall überbrücken lassen. Und dann läuft alles wie bei Kind 1 und 2.
Elterngeld wird allerdings der Mindestsatz + Gescheisterbonus sein wenn Du jetzt nichts verdienst.
von
Sternenschnuppe
am 06.04.2014, 09:33