Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Personalvermittlung tätig und erhalte für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision zusätzlich zu meinem regulären Gehalt. Mein Mutterschutz beginnt am 22.4.2015. Meine Frage: Welcher Zeitraum wird genau zur Berechnung meines Mutterschaftsgeldes herangezogen und zählen die Provisionen, die ich während dieser Zeit erzielt habe und die auch in diesem Zeitraum ausgezahlt wurden/werden als Referenzgehalt dazu? Ich hatte nämlich jetzt schon eine Entgeltbescheinigung von meinem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro erhalten, in der die Provisionen nicht berücksichtigt sind. Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße
von AniStgt am 31.03.2015, 16:12