Anrechnung Elterngeld auf ALG2 bei vorheriger Erwerbstätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung Elterngeld auf ALG2 bei vorheriger Erwerbstätigkeit

Hallo Ich bekomme im April mein Baby und war im Jahr davor bis zum 31.8.2014 seit 6Jahren voll erwerbstätig und danach habe ich ALG1 bezogen und zusätzlich habe ich einen 400,-€ Job gehabt seit der Arbeitslosigkeit der bis zum 31.7.2015 befristet ist. Seit dem 24.2.2015 befinde ich mich im Mutterschutz und beziehe dementsprechend Mutterschaftsgeld.Dadurch bin ich aus dem ALG1 rausgefallen, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und mußte ALG2 beantragen. Nun meine Frage wird das Elterngeld auf das ALG2 in voller Höhe angerechnet da ich ja bis zum Mutterschutz erwerbstätig war, auch wenn es ein halbes Jahr nur ein 400,-€ Job war??? Vielen Dank schon mal im vorraus

von Nadine35 am 13.03.2015, 16:04



Antwort auf: Anrechnung Elterngeld auf ALG2 bei vorheriger Erwerbstätigkeit

Hallo, das Geld bleibt in Höhe des alten Verdienstes anrechenfrei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



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