Angestellte und Nebenselbstsändigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angestellte und Nebenselbstsändigkeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu der ich nie klare Antwort bekommen konnte, deshalb hoffe ich, dass Sie mir helfen können. Ich erwarte ein drittes Kind, errechneter Geburtstermin ist im Januar 2015 – meine beide andere Kinder sind unter 6 Jahre alt. Ich arbeite bis jetzt bei meinem Ehegatten auf 400 Euro Basis bei seiner Nebenselbständigkeit. Unsere Problem ist das, dass mein Ehegatte würde auch gerne ins Elternzeit gehen (so ab ca. 6 Lebensmonat des Kindes) dann würde ich zu meiner Tätigkeit bei seiner Firma zurückkehren. So die Frage ist was geben wir bei den Antrag für das Elterngeld, da mein Ehegatte ist auch Vollzeit bei einer anderer Firma mit anderer Tätigkeit angestellt, aber erzieht auch Einkünfte aus der Nebenselbständigkeit. Was müssen wir in den Antrag abgeben – müssen wir überhaupt seine Selbständigkeit angeben, wenn er Vollzeit beschäftigt ist, oder können wir die einfach weg lassen? Problem ist die Firma ist sogenannter selbst Läufer, er selbst beschäftigt sich nicht mal 10 Stunden in der Woche damit und sie läuft sehr gut, deshalb möchte er sie nicht wegen der Elternzeit aufgeben, aber er selbst während des Elternzeit wird auch dort nicht „tätig“. Während seines Elternzeit werden seine Aufgaben auf mich übertragen, sodass er selbst nichts machen wird, aber die Einkünfte von der Nebenselbständigkeit werden weiterhin fließen, aber wir möchten nicht dass sie irgendwelchen Einfluss auf das Elterngeld haben sollen. Ist das überhaupt möglich? Müssen wir zur Elterngeldberechnung die Firmeneinkünfte und die Firma angeben – oder es reicht nur das Angestellterverdienst? Oder ist es uns überlassen wie wir es machen? Muss die Firma überhaupt erwähnt werden wenn man im normalen Arbeitsverhältnis ist? Für Ihre schnelle und ausführliche Antwort werde ich Ihnen sehr dankbar, da wir wissen wirklich nicht wie wir vorgehen sollen. Mit freundlichen Grüßen Stern1611

von Stern1611 am 28.08.2014, 23:32



Antwort auf: Angestellte und Nebenselbstsändigkeit

Hallo, ja, Sie müssen alle Einkunftsquellen angeben. Er ist Selbständiger hat die Einkünfte, nicht Sie als Angestellte - das kann man auch nicht ändern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2014