Angebliche mündliche Abmachung - was steht mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angebliche mündliche Abmachung - was steht mir zu?

Hallo Fr. Bader. War von April 2013 - April 2015 auf Teilzeitbasis angestellt in einem Pflegedienst. Ab Oktober 2013 BV, dann Mutterschaft und EZ. Habe fristgerecht zum Ende der EZ gekündigt und um Auszahlung der noch ausstehenden Urlaubstage, Mehrarbeitsstunden und Überstunden (aus Rufbereitschaft) gebeten. Urlaub und Mehrarbeitsstunden wurden bezahlt, jedoch nicht die Überstunden, da es angeblich eine mündliche Abmachung gegeben habe, dass Rufbereitschaft nicht vergütet wird. Ich weiß von nichts. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ein bestimmter kirchlicher Tarifvertrag angewendet wird, dort steht, dass RB mit 12,5 von hundert berechnet und mit dem Überstundenentgeld vergütet wird. Auch nach mehrfacher Aufforderung verweigert der AG die Zahlung. Denken Sie mir steht das Geld zu? Sollte ich notfalls gerichtlich gg den AG vorgehen? Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 12.06.2015, 23:11



Antwort auf: Angebliche mündliche Abmachung - was steht mir zu?

Hallo, wenn Sie sicher sind, würde ich klagen. Sonst senden Sie ihm doch vorher ein Schreiben mit einer Fristsetzung von 1 Wo. zu u drohen Sie die Klage an. Wenn er das Protokoll hat, wird er es doch dann vorlegen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2015



Antwort auf: Angebliche mündliche Abmachung - was steht mir zu?

ich würde mal zum Arbeitsgericht gehen und denen das schildern! ich denke der Arbeitgeber hat keinerlei handhabe weil das im Vertrag so festgehalten wird!Warum sollte Rufbereitschaft nicht vergütet werden? Ich denke es könnte sich lohnen!

von Ania1988 am 13.06.2015, 08:56



Antwort auf: Angebliche mündliche Abmachung - was steht mir zu?

Habe heute einen Brief von meinem Ex-AG erhalten. Er behauptet es sei in einer dienstbesprechung gesagt und auch protokolliert worden, dass die anwesenden Mitarbeiter bis auf weiteres auf die Vergütung der rufbereitschaft verzichten. Dies hat er jetzt schon mehrfach behauptet, schickt mir aber auch auf mehrfache Nachfrage keine Kopie des Protokolls zu. Die Besprechung ist über 2 Jahre her, ich kann mich nicht entsinnen, dass so etwas besprochen wurde. Zudem haben wir uns am Anfang der Besprechung immer alle ins Protokoll eingetragen und wussten da ja noch nicht was besprochen wird. Frage: wäre so ein Eintrag im Protokoll rechtlich bindend oder gilt das, was in meinem Arbeitsvertrag steht (keine nebenabreden getroffen, es gilt der Tarifvertrag xy)?

von Fischstäbchen am 14.06.2015, 03:54



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