Guten Abend Frau Bader, ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis beschafft und habe ein Kleingewerbe angemeldet. Hier erziele ich kaum Gewinn. Es besteht lediglich für Eigenbedarf und ein paar Kunden, die ich nach dem Tod meiner Mama mit Produkten beliefere. Ich bin hier im Monat in etwa 5 Stunden tätig. Meine Frage ist nun: Muss ich für das Mutterschutzgeld das Kleingewerbe erwähnen? Auf der Bescheinigung vom Frauenarzt steht zum Ankreuzen beschäftigt bei, arbeitslos, selbstständig. Kann ich hier das Gewerbe außer Acht lassen und nur beschäftigt bei auswählen und dies so an meine Krankenkasse senden? Zweite Frage: Muss ich für den Elterngeldbezug unbedingt das Kleingewerbe angeben oder kann ich dieses weg lassen und nur meine 12 letzten Gehaltsabrechnungen einreichen? Ich weiß, dass ich durch die Angabe des Gewerbes ,,mehr'' Elterngeld bekommen würde. Dies ist allerdings so gering, dass es kaum einen Unterschied macht. Wie ist es, wenn ich es nicht angebe? Kann ich hinterher Probleme bekommen? Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen, vielen Dank schon einmal.
von Michelle87A am 12.05.2016, 22:59