Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 30.09.2015 in Elternzeit und habe diese Woche eine Mail von meinem AG bekommen, dass er mich wahrscheinlich nicht weiter beschäftigen kann (Unternehmen läuft nicht so gut - aber keine Insolvenz!). Ich habe mich schon belesen und weiß, dass ich nicht während der Elternzeit gekündigt werden kann. Eine Kündigung wäre erst nach Wiedereintritt möglich!? Ist das richtig und in welchen Gesetzen steht das? Und wenn er dann kündigt, ist es sozial gerechtfertigt eine Mutter zu kündigen, wenn es jüngere und neuere Kollegen ohne Kinder gibt? Wie verhalte ich mich nun? Ich bin gerade etwas verzweifelt, da alle Vorbereitung für den Wiedereinstieg mit Ganztageskrippenplatz etc. schon getroffen sind und das natürlich neben Stress fürs Kind auch Kosten verursacht. Und zu guter letzt empfehlen sie eine Rechtsschutzversicherung (Wartezeit wäre jetzt ja noch in der Elternzeit)? Ich freue mich sehr wenn Sie mir Antworten würden, denn ich benötige dazu Rat. Vielen Dank S.
von Steffinchens am 11.07.2015, 23:52