Hallo Frau Bader, während meiner EZ möchte ich beim alten AG in Teilzeit (20h) weiter arbeiten. Meine VZ-Stelle (leitende Position) ist nicht TZ ausführbar und ich erhalte somit einen gesonderten Zusatzvertrag. Meine Frage dazu: Darf mir der AG für die "weniger verantwortungsvolle" TZ-Stelle einen niedrigeren Stundenlohn zahlen? Dadurch würde ich ja benachteiligt werden, dass meine VZ nicht teilbar ist, liegt ja nicht in meinem Verschulden. Mein VZ-Vertrag ist auch direkt auf die ltd. Stelle ausgestellt. Vielen Dank im voraus. Grüße Diskja
von Diskja am 14.04.2015, 08:26