Frage: an alle die Ahnung haben

Guten Abend! Kann man einen aufhebungsvertrag vor beginn der Elternzeit machen. Also vater? Beispiel. Aufhebungsvertrag zum 10.11.2015 Elternzeit Beginn ab gebUrt 29.10??? Also von 29.10-10.11 Urlaub und dann ez?? Kann der Vater das? Geht das rechtLich? Bekommt der Vater dann elterngeld? ?? Vielen dank!!!

von phoebe87 am 09.11.2015, 18:15



Antwort auf: an alle die Ahnung haben

Hallo, das geht, bringt aber nur Nachteile mit sich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: an alle die Ahnung haben

Warum sollte der Vater so blöde sein? EZ kann er nehmen solange er einen Arbeitgeber hat, nur bei diesem kann er die angeben. Und der AG kann ihm diese auch nicht verweigern. Ohne AG aber keine EZ. Und wenn er in EZ ist, dann kann er natürlich auch EG beziehen - wenn noch Zeiten übrig sind, das Kind nicht älter als 14 Lebensmonate ist und er mit dem Kind zusammen lebt. Sind beide Elternteile gleichzeitig aber im Elterngeld-Bezug, dann gibt es das nur höchstens 7 Monate - dann sind die 14 Monate die euch beiden ZUSAMMEN zustehen durch. Blöde ist halt das der Vater so spät dran ist, er muss die EZ 7 Wochen vor Antritt melden, und hat ab 8 Wochen vor Antritt Kündigungsschutz, heißt der AG kann ihn dann auch nicht kündigen. EG bekommt er allerdings nur für volle Lebensmonate des Kindes. was bedeutet, er dürfte in dieser Zeit nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten, auch dann nicht wenn es zB Urlaub ist den er verbraucht. Und aktuell weiß er ja nicht einmal wann das Kind genau kommt, also kann er nur vom vorläufigem ET ausgehen. Kündigt er, oder unterschreibt er einen Aufhebungsvertrag, bekommt er eine Sperre beim Arbeitsamt wegen ALG1 - das evtl auch dann erst nach der EZ greift. Das würde ich mir also ganz genau überlegen.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 18:48



Antwort auf: an alle die Ahnung haben

Klar kann er das, wenn er die oben genannten Konsequenzen in Kauf nimmt. Aus welchem Grund soll es einen Aufhebungsvertrag geben ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 19:35