Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Hallo Frau Bader, ich habe die Informationen erhalten, dass ich das Alleinsorge jederzeit auf das gemeinsame Sorge ändern kann. Ist das rechtlich richtig? Mir ist bekannt, dass es andersrum beinahe zu unmöglich ist. Und da ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin, er momentan noch im Ausland lebt und ich einen Kind von ihm erwarte, stellt sich mir die Frage, ob es so einfach geht, wenn wir dann in Deutschland zusammen leben wollen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Liebe Grüße Ilona

von IlonaMo am 29.07.2014, 13:11



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Hallo, ja, das geht ohne Probleme Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Ja. Das macht ihr am besten vor der Geburt beim Jugendamt. Ausweise mitnehmen, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben. Dann ist das erledigt und er erscheint auch sofort auf der Geburtsurkunde nach der Geburt. Zudem kann er Entscheidungen treffen im Krankenhaus wenn nötig.

von Sternenschnuppe am 29.07.2014, 13:41



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Hallo, ich habe den Eindruck, dass Du das alleinige Sorgerecht möchtest, solange er noch im Ausland lebt, aber das gemeinsame möchtest, wenn er in Deutschland ist. Das ist sehr leicht möglich. Wenn ihr allerdings erst mal das gemeinsame Sorgerecht habt, kannst Du es nicht mehr einfach rückgängig machen. Das gibts bei bestimmten Ausnahmefällen. Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann es sein, dass Dein Partner das gemeinsame Sorgerecht braucht, um in Deutschland zu leben. Das hängt von seinem Herkunftsland ab. Dann müsst Ihr das gemeinsame Sorgerecht entweder bei einem Besuchsaufenthalt bestimmen (beim Jugendamt; evtl. Übersetzer notwendig und deshalb recht kostenintensiv), oder Du beim Jugendamt und er bei der Botschaft. Das ist dann allerdings ein Hin und Her. Erst Vaterschaftsanerkennung, dann musst Du das Sorgerecht teilen, und er annehmen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 29.07.2014, 16:13



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

lass es, solange er im Ausland ist. Lass es, solange er nicht von selber danach fragt. jmtc la-floe

von la-floe am 29.07.2014, 16:46



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Aber wenns um Geld geht sollen sie gefälligst sofort den Dauerauftrag einrichten am Besten. Rechte am Kind nur wenn er bettelt. Zum Glück nach neuer Rechtssprechung per Antrag sofort zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 29.07.2014, 19:37



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Ihr Lieben, danke schon mal für eure Antworten und Tipps. Luvi, das ist so witzig, ich habe dir eine persönliche Nachricht geschrieben und du hast schon allein hier mir mit einigen Informationen geholfen ;) Du hast es genau erfasst, dem Vater gehts nicht darum wer das Sorgerecht hat, welchen Namen die Kleine tragen wird oder ob er Unterhalt bezahlen soll oder nicht, sondern nur um das Wohl von uns beiden, wenn er erstmal nicht da ist. Momentan werden wir erst in Deutschland alleine sein, deshalb ist es klar, dass ich alle Entscheidungen alleine schneller abwickeln kann. Schließlich ist es für uns nicht entscheidend ob es auf dem Papier steht oder nicht, entscheiden tuen wir eher alles gemeinsam. Luvi, war es bei dir so, dass du problemlos vom alleinigen Sorgerecht auf das gemeinsame Sorgerecht (jederzeit) hast ändern können? Die Informationen habe ich auch, nur beim besten Willen traue ich nicht nur einer Sachbearbeiterin beim Jugendamt, sondern möchte es von mehreren Personen bestätigt haben und auf der sicheren Seite sein. Überall lesen ich nur den umgekehrten Fall, mir sind die Konsequenzen bewusst, dass es nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden kann, doch das ist hier nicht die Frage. Mein Partner hat schon am 05.08. den Termin bei der deutschen Botschaft in Südafrika zur Vaterschaftsanerkennung. Sie haben uns angemerkt, dass er auch gleich das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnen könnte. Überhaupt lief es alles sehr unkompliziert und freundlich ab. Deshalb denke ich, wird es ebenfalls kein Probleme sein, wenn wir es noch später machen, vor allem wenn bei uns alles klar entschieden ist, wie es genau weiter gehen soll. Weisst du, wie viel ca. auf uns finanziell zukommen würde, wenn wir hier beim Jugendamt mit einem Übersetzer das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnen? Ich nehme an, es wird nicht erlaubt sein, dass ich es ihm übersetze, dass es eine neutrale Person sein sollte, richtig? Ich danke dir sehr für die Infos und wünsche euch eine gute Nacht, lg Ilona

von IlonaMo am 29.07.2014, 23:40



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

La-Floe, hast Du schlechte Erfahrungen mit einem ausländischen Partner? Sonst kann ich mir Deine Anwort überhaupt nicht erklären. Der Fragestellerin hilfst Du so überhaupt nicht weiter! Hast Du Dich schon mal mit dem Ausländerrecht beschäftigt? Wie soll sie gemeinsam mit dem Vater und dem Kind in Deutschland leben, wenn sie das Sorgerecht nicht teilt? Das ist nun mal die Voraussetzung dafür, dass der Vater die Aufenthaltserlaubnis bekommt. Das ist leider so. Manches wäre einfacher (nicht nur für die Familien, auch für den Staat), wenn das anders geregelt wäre. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 30.07.2014, 01:16



Antwort auf: Alleinsorge ändern auf das gemeinsame Sorge?

Mein Partner udn ich sind auch nicht verheiratet, aber Unterschied, wir leben beide in Deutschland. Wir haben vor der geburt die Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht nicht gemacht. Geplant war ursprünmglich auch, das ich das alleinige Sorgerecht habe, wobei ich lieber von anfang an das gemeinsame wollte. Er wollte es aber weniger, weil ich eh soweit alles regel. Nun, nach der Geburt fing der Ärger dann an, erstens kamen schreiben vom JA, sie würden usn helfen, bei Problemen, et. Eine JA-Mitarbeiterin meldetet sich dann auch irgendwann an, zur "begrüßung". Damit konnte ich noch wo leben. War auch alles bestens. Nur, dann ging es um Elterngeldanträge, Kindergeld. Und obwohl die geburtsukunde ohne Vater war, ich so also eh automatisch das alleinige Sorgerecht hatte, musste mein Partner überall mit unterschreiben. Die Anträge kamen allersamt desghlab zurück, was die Bearbeitungszeit natürlich entsprechend verlängerte. Elterngeld war nicht so schlimm, weil die benötigten nur eine Woche (konnte Unterschrift übers WE nachreichen weil mir der Berater das bei Abgabe gleich sagte), Kindergeld zog sich weitaus länger hin. Aussage der Beamten da, entweder ich benötige eine Negativbescheinigung des JA, oder ich lange die Unterschrift nach. Die Geburtsurkunde könnte ja schon veraltet sein - ja klaro!!! Nun, als Sohnemann etwa 4 Monate war, hatten wir eh den Termin beim JA wegen Vtaerschaftsanerkennung. Das war auch ratzfatz erledigt. Frage kam dann auch wegen gemeinsame Sorgerecht, und als die Mitarbeiterin dann meinte, ich müsste das für alles wieder eine Negativbescheinigung notfalls anfordern, haben wir dann die gemeinsame Sorge gemacht. Dauerte keine 5min. Seitdem geht der Alltag um welten leichter.... Unterschreiben musste der KV bisher dann noch bei Tagespflege/Tagesmutter, neben eben Elterngeld und Kindergeld. Krankenversicherung läuft eh über mich (sind nicht verheiratet, ich arbeite selbst), da hat er gar nichts mit am Hut. Und bi Ärzten war es bisher eh völlig egal, selbst als Sohnemann im Krankenhaus war. Sollten wir ein Konto eröfnnen, oder einen Reisepass machen lassen, dann müsste er wohl auch noch unterschreiben, ebenso später wegen Schule.

Mitglied inaktiv - 30.07.2014, 11:22



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