Frage: Alleiniges Sorgerecht behalten

Hallo Frau Bader, Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, 3 Jahre. Mein ExPartner wird nun beim Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen, weil er sicher sein will, dass ich nicht weg ziehe. Ich will aber zurück zu meiner Mutter und meinem Bruder ziehen (800 km), weil das Kind da auf dem Bauernhof mit meiner Familie und 2 weiteren Kindern aufwachsen kann und ich da Arbeit finden kann. wir wohnen jetzt in einer kleinen Wohnung und ich habe schlechte arbeit. Kann ich trotzdem zurückziehen,wenn er das Sorgerecht auch hat? oder muss ich dann für immer hier bleiben? Danke für ihre Hilfe Viele Grüsse

von CaroAnnaLu am 28.10.2014, 11:47



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Hallo, solange Sie noch das alleinige Sorgerecht haben, können Sie umziehen. Ist halt blöd wegen dem Umgangsrecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2014



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Wenn er das Sorgerecht erhält, dann hat er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Umzug bzw. Ummeldung des Kindes wird dann seine Zustimmung bzw. die Abwesenheit seines Vetos erfordern. Zieh also jetzt schnell um bevor er das SR zugesprochen bekommt! Dagegen kann er nichts tun.

von Pamo am 28.10.2014, 11:53



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Famipie und zwei weitere Kinder schön und gut, aber wie stellst Du Dir den weiteren Umgang vor und vor allem wer soll den finanzieren? Wie ist der Kontakt jetzt und was hast Du Dir überlegt um den Ungang aufrecht zu erhalten. 800km bedeuten für Dein Kind jedes zweite Wochenende 1600km Autobahn und für den Vater 3200km. Vorausgesetzt er kümmert sich wie es sein sollte, wie würdest Du es finden wenn er mit dem Kind 800km wegzieht? Ohne aktuelles nachweisbares Jobangebot und einem Plan wie der Umgang realisiert werden kann wird dem Umzug kein Richter stattgeben.

von Sternenschnuppe am 28.10.2014, 15:04



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Dann wird sie wohl sofort umziehen müssen, bevor der das SR beantragt hat! Ich tät mich sputen...

von Pamo am 29.10.2014, 08:22



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Wieso Pamo? Was ist wenn es ein Vater ist der sich regelmäßig und gut kümmert? Kind und er eine gute Bindung haben? Sie kann ja hinziehen wohin sie will, aber der Vater sollte wichtiger sein als die anderen Verwandten.

von Sternenschnuppe am 29.10.2014, 11:37



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

der vater kann ja auch da hinziehen, wenn es mutter UND kind dort besser ginge. wenn ihm so am kind gelegen wär, würde er nicht jetzt erst das sr beantragen, sondern hätte es längst. reine spekulation. ich halte wenig von plötzlichen sorgeanwandlungen. das ist meistens nur dazu gedacht, der mutter knüppel zwischen die beine zu werfen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2014, 13:33



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Klar, vielleicht hast du recht. Mir geht es jedoch um die Beantwortung der Frage, ob sie umziehen kann. Und sie kann umziehen solange er noch kein SR beantragt hat. Oder sie kann Tatsachen schaffen - ganz unabhängig von der Beziehung Vater-Kind.

von Pamo am 29.10.2014, 15:06



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

Na, da machen es sich einige leicht. Erstens, das Kind vurde VOR der gesetzesänderung geboren, also weiß er es evtl ja jetzt erst das es diese Möglichkeit inzwischen für ledige Väter auch gibt. Zweitens, evtl hat er auch einfach nur deshalb bisher am Status Q nichts geändert, weil es nicht wichtig war. Mein Partner hat zB auch erst gesagt, er braucht das offieziell OK nicht, wir entscheiden eh alles zusammen. Als die dann aber vom JA meinte, dann müsste ich trotzdem dauernd wegen jedem Pups eine Negativbescheinigung holen, meinet er, dann unterschreibt er halt. Soviel Bürokratie gäbe es echt nur in Deutschland für Dinge welche absolut klar sein sollten. IMO hat er da wo recht. Und sorry, aber ich persönlich bin der Meinung, man sollte jedem Elternteil das wegen solchen Gründen vorsätzlich solche Entferungen schafft, die Kosten für den Umgang aufbrummen. Wenn der Elternteil umziehen muß, sieht die sache anders aus, aber nur weil man einfach näher wieder an die Familie ziehen will. Sowas überlegt man sich halt vorher, udn auch wie das in Zukunft aussehen soll. was wäre zB wenn die Partnerschaft nicht in die Brüche gegangen wäre. Für mich hat das oft, sehr oft, einfach nur den beigeschmack von, meinem Ex zeige ich es mal richtig.... Und ansonsten, Mama kann ja hinziehen wo sie hin will, dann muß sie das Kind halt zum Vater geben. Der hat immerhin die gleichen Anrechte auf das Kind. Wegen Vater kann ja hinterherziehen, jede Wette, wenn er das macht, und dann zB einen schlechter bezahlten Job dort nur bekommt, ist die Mutter die erste welche schreit wenn der Unterhalt dem entsprechend gekürzt wird. Davon ab hat er die gleichen Anrechte auf Familie usw wie die Mutter auf ihre. Nur ist sie irgendwann eben von selbst weggezogen, hat also selbst die Entfernung zur eigenen Familie geschaffen. Warum und weshalb auch immer. Ich halte eh wenig davon das ledige Väter das gS erst beantragen müssen, meiner Meinung müssten die das immer sofort bei der Geburt zugesprochen bekommen, wie bei verheirateten auch.

Mitglied inaktiv - 29.10.2014, 15:18



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht behalten

ich weiss nicht, wann es die gesetzesänderung gegeben hat, mindestens ist es aber 2 jahre alt. unwissenheit schützt nicht immer..... klar sollte man sich vorher überlegen, ob man der liebe wegen irgendwo romantisch bedröpst hinzieht und auch noch kinder zeugt. würde aber jede frau vorher alles überlegen und ins kalkül ziehen, dann würde es keine kinder mehr geben, denn alleinerziehend zu sein wünschen sich die wenigsten. ist ja auch nicht wirklich erstrebenswert. wenn das automatische sorgerecht für die superdaddys so wichtig ist, dann könnten sie die geschwängerten ja heiraten. zb.

Mitglied inaktiv - 29.10.2014, 18:21



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