Hallo
Also ich weder im Oktober entbinden und bin von dem Kindesvater getrennt ...was muss ich schon mal vorab beachten dass ich dass alleinige sorgerecht behalte ... bzw meine Hebamme meinte ich muss aufpassen wenn ich dann zur Gemeinde geh dass da nichts falsch läuft... ich hab Angst etwas falsch zu machen ...
Bitte um Hilfe ...
Mfg Diana
von
Love-Baby
am 05.10.2014, 22:19
Antwort auf:
alleinige sorgerecht
Hallo,
wenn Sie nicht verheiratet sind, haben Sie grds. erst einmal das alleinige Entscheidungsrecht bzgl. Name u Sorgerecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2014
Antwort auf:
alleinige sorgerecht
Erstens, Du kannst da gar nichts falsch machen. Wenn ihr nicht verheiratet seit, dann hast du automatisch das alleinige Sorgerecht, auch selbst dann wenn du zB einen Vater nennen würdest. Aber, zumindestens hier in unserer Gemeinde ist es so, das wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht, sich das Jugendamt recht zügig meldet und ihre Unterstützung anbieten. Weil, dir bzw das Kind hat ein Recht auf Unterhalt, auf das Wissen um seinen Vater und vorallen auch für Dinge wie Erbrecht, Halbwaisenrente usw. Das ist aber alles nichts was vorangig erst einmal was mit dem Sorgerecht zu tun hat. Dann hast du die Wahl, du nennst den Vater, die schreiben den dann an und bitten um Anerkennung der Vaterschaft. Du bittest ihn selbst das er die Vaterschaftsanerkennung macht oder aber, du bleibst bei Vater unbekannt. Nur davon rate ich dir dringend ab, dann bekommst du nämlich weder vom Vater Geld, noch von Vater Staat, IMO (und da bin ich mir nicht sicher), wird dir aber ein "Unterhalt" abgezogen solltest du Hartz4 beantragen. Ausserdem ist es absolut gar nicht im Interesse des Kindes. Und, der Vater kann selbst hingehe und eine Vaterschaft gerichtlich klären lassen - unnötige Kosten.
Egal was davon, du hast trotzdem erst einmal das alleinige Sorgerecht. Das kann der Vater nur beantragen, wenn er es von sich aus macht, und dann nur das gemeinsame. dagegen kanst du dann allerdinsg nur was gegen machen, wenn das Kindes Wohl gefährdet ist, was ein Gericht klären wird.
Aber, um dich absolut zu beruhigen, selbst wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt und auch bekommt, Mitsprachrecht hat er dann fast immer nur stark eingeschränkt. Es gibt nur wenige Dinge wo seine Zustimmung wirklich zwingend ist, und selbst dann kann man es notfalls gerichtlich klären lassen. Dinge des alltäglichen Lebens klärt derjenige alleine bei dem das Kind lebt.
Bei allem solltest du aber eines bedenken, das Kind hat ein RECHT auf das Wissen seiner Wurzeln, egal wo die Probleme in eurere Beziehung liegen. Und diese Recht sollte jede Mutter ihrem Kind auch zugestehen. Auserdem hat es, völlig egal ob Sorgerecht ja oder nein, eh ein recht auf Umgang, genau wie der Vater. Un d auch das Umgangsrecht kann nur ein Gericht entziehen. So oder so, warum auch immer werdet ihr gemeinsame Eltern, und falls das Kind nicht gerade durch eine Straftat wie Vergewaltigung entstanden ist, solltest du im Interesse des Kindes handeln, und deine eigen Bezieheungsprobleme zur Seite schieben. Ihr seit nun einmal jetzt ein Leben lang durch euer Kind miteinander verbunden, so oder so.
Mitglied inaktiv - 05.10.2014, 23:10
Antwort auf:
alleinige sorgerecht
Unterschreib kein Dokument, wo du dem KV die gemeinsame Sorge einräumst.
Manche Mitarbeiter legen dies gern mit allen anderen Papieren bereit, da hat deine Hebamme schon recht. Aber du liest ja bevor du unterschreibst.
Das wird gern mit den Papieren für die Vaterschaftsanerkennung zusammen gelegt. Ist da schon etwas passiert?
von
Pamo
am 06.10.2014, 07:43