Liebe Frau Bader, mein Partner und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 3 Monate alte Tochter. Wir haben nie zusammengelebt und sind jetzt kein Paar mehr. Unsere Tochter lebt dauerhaft bei mir und wird von mir betreut. Welcher Nachweis muss ich haben um zu beweisen, dass ich alleinerziehend bin? Angeblich zählt man nicht mehr als Alleinerziehend wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat?! Zum Beispiel für die Elterngeldstelle muss man das alleinige Sorgerecht haben um für die 13. und 14. LM Elterngeld beantragen zu können. Oder was kann ich dem Finanzamt vorlegen um meine Steuerklasse zu ändern? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort und herzliche Grüße
von Kassandan am 22.06.2015, 13:14