alg1 schwanger verhieratet wie wird was berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: alg1 schwanger verhieratet wie wird was berechnet?

Guten Abend Frau Bader, schon mal danke fürs antworten. Ich hoffe sie können mir hilfreiche antworten geben und zwar: seit april 2015 beziehe ich alg1 und bin schwanger ( ET 16.11.2015) ich bin verheiratet und familienversichert. wie läuft das mit dem muttschaftsgeld bekomm ich das gleiche wie alg1 ? und woraus wird elterngeld berechent da alg1 ja kein erwerbseinkommen sondern eigentlich eine entgeldersatzleistung ist. ich hoffe natürlich vorher eine arbeit zu finden ( habe die woche noch 3 Vorstellungsgespräche) aber ich glaube nicht das schwangere eingstellt werden. nochmals danke fürs Antworten und einen schönen Abend noch LG mp

von mamapuhh am 05.05.2015, 21:50



Antwort auf: alg1 schwanger verhieratet wie wird was berechnet?

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Beim EG zählen die Monate mit ArbGeld I als 0 € Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2015



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