Hallo Frau Bader,
ich bin vor fast genau 2 Jahren (15.11.2012) in den mutterschutz eingetreten und seitdem in elternzeit. Da sich mein lebensmittelschwerpunkt in der Zeit von Berlin nach Erfurt verlagert hat, musste ich nun meinen job in berlin zum 1.1.2015 kündigen und beende damit dann auch die elternzeit, in der ich 25 Monate lang gewesen sein werde :) habe ich ein Anrecht auf das volle ALG 1 (65% des alten nettogehalts)? Die Dame in der Hotline der Arbeitsagentur konnte mir dazu leider keine Angaben machen....
Vielen dank und mfg ehlers
von
amron
am 14.10.2014, 10:59
Antwort auf:
alg 1 nach 25 monaten elternzeit?
Hallo,
Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, um ArbGeld I zu bekommen - wenn dies nur anteilig ist, bekommen Sie es auch nur anteilig.
Außerdem muss es einen Grund für den Umzug geben, sonst sind Sie gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
alg 1 nach 25 monaten elternzeit?
Hallo,
1. um ALG1 zu beziehen benötigst du einen Betreuungsplatz für dein Kind,
kannst du keinen vorweisen, bekommst du auch kein Geld
2. Warst du zb vor der EZ Vollzeit tätig, und du bekommst nur einen
Betreuungsplatz von 20h, dann erhälst du auch nur die Hälfte deinen
ALG1
3. Da du gekündigt hast, könnte es Probleme mit der Arge geben.
4. Berechnet wird das Geld vor der EZ, so war es bei mir, hatte aber auch nur
12 Monate EZ
LG
von
Colien07022004
am 14.10.2014, 13:36
Antwort auf:
alg 1 nach 25 monaten elternzeit?
Hallo,
nachdem ich die ersten Antworten gelesen habe, möchte ich mich einklinken. Betreuungsplatz hört sich für mich nach Kinderkrippe oder Tagesmutter an.
Das brauchst Du allerdings nicht, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. Es muss gewährleistet sein, dass Dein Kind betreut wird. Das kann aber auch der Vater, Großeltern oder andere sein.
Luvi
von
luvi
am 15.10.2014, 10:47