Hallo Frau Bader. Ich habe 24 Monate Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 17 Lebensmonat beantragt. Vor der Geburt habe ich in Vollzeit gearbeitet. Laut Arbeitgeber sollte ich nun einen Änderungsvertrag auf Teilzeit unterschreiben,in dem die Teilzeit in Elternzeit vermerkt ist. Ich bin davon ausgegangen,dass ich nur einen Änderungsvertrag für den Zeitraum der Elternzeit erhalte und nach Beendigung der Elternzeit und ohne weiteren Antrag auf Teilzeit,wieder mein Vollzeitvertrag greift. Bei einer erneuten Schwangerschaft während der Elternzeit,ich überlege auch noch das 3 Jahr Teilzeit in Elternzeit anzuhängen,würde ich dann aber nur das Mutterschaftsgeld auf Teilzeit erhalten,oder? Was recht ärgerlich wäre,da ich gehört habe,dass man bei Beendigung der Elternzeit zum neuen Mutterschutz,das Muttergeld auf Vollzeit erhält. Meine Fragen: 1. Muss ich diesen Vertrag unterschreiben,oder habe ich ein Anrecht auf einen Änderungsvertrag nur für die Teilzeit in Elternzeit? 2. Wenn ich den angebotenen Änderungsvertrag unterschreibe,bleibt mir dann,trotz vorzeitiger Elternzeitbeendigung nur das Muttergeld auf Teilzeit? 3.Welche Punkte müssen im Änderungsvertrag aufgeführt sein,um bei einer erneuten Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit und rechtzeitiger Beendigung dieser,das Muttergeld auf Vollzeit zu erhalten? Ich weis,sehr viele Fragen... Vielen Dank im Voraus
von lyla2009 am 18.04.2016, 22:51