Änderung der Elternzeit von Vater und Mutter wie möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung der Elternzeit von Vater und Mutter wie möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, bei uns ist es so, dass mein Mann und ich (beide Angestellte im öffentlichen Dienst) beide Elternzeit nehmen wollten: Ich 12 Monate und mein Mann daran anschließend 2. Geboren wurde unsere Tochter am 30.08.2014. Dementsprechend begann meine Elternzeit am 26.10.2014. Da mein Vertrag am 31.05.2015 endet (aber mündlich zugesagt verlängert wird), wurde bis dahin die Elternzeit bewilligt. Nun ist es aber so, dass ich doch möglichst schnell wieder arbeiten möchte und mein Mann eine längere Elternzeit als zunächst überlegt nehmen möchte. Mein Chef ist damit einverstanden, dass ich früher aus der Elternzeit komme als eigentlich abgesprochen und zwar vermutlich zum 01.06.2015. Hier kommt schon meine erste Frage: Ich sollte doch am besten zum 30.05.2015 wieder anfangen zu arbeiten, damit der Monat nicht als von mir genommen zählt, oder? Geht das so einfach, wenn der Vorgesetzte zustimmt? Mein Mann möchte zunächst noch mit seinem Chef absprechen, wann er am besten in Elternzeit gehen kann vom Job aus. Es ist doch prinzipiell möglich, dass ich verkürze bis zum 29.05.2015 (9 Monate) und mein Mann ab dem 30.03.2015 oder dem 30.04.2015 (jeweils 5 Monate) Elternzeit nimmt ohne dass uns Abzüge entstehen, oder? Ist es richtig, dass wir dann bei den Monaten, in denen wir beide gleichzeitig Elternzeit haben, jeweils 67% unserer Nettolöhne des Durchschnitts der letzten 12 Monate erhalten? Mein Mann muss dann ja 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit diese beantragen. Neben der Änderung bei der Elterngeldstelle (weiß da auch jemand, ob das unproblematisch läuft?) und der Änderung meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber müssen wir doch sonst nichts machen, oder? Vielen Dank im Voraus!

von Topfpflanze86 am 26.10.2014, 18:34



Antwort auf: Änderung der Elternzeit von Vater und Mutter wie möglich?

Hallo, Wenn alle AGs und die EG Stelle zustimmen ist es kein Problem. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2014



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