Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Guten Abend! Ich sitze hier und mache mir etwas meine Gedanken um die Zukunft. Ich lebe in einer neuen Partnerschaft, wo Heirat und ein weiteres Kind nicht ausgeschlossen sind. Ich habe ein Kind (fast 12) aus 1. Ehe, welches beim Kindsvater lebt. Gemäß der DDT zahle ich monatlich 291 € an meinen Exmann für unser gemeinsames Kind. Wenn mein Partner und ich heiraten und noch ein Kind bekommen, wie verhält es sich mit meiner Unterhaltspflicht meinem 1. Kind gegenüber? Mein neuer Partner verdient weitaus mehr als ich. Muss ich dann mehr Unterhalt zahlen, weil wir quasi "mehr Geld im Haushalt" haben? Was passiert, wenn wir heiraten? Mein Partner würde die Stkl. 3 wählen und ich die 5. Wie verhält es sich da beim Kindesunterhalt? Und was passiert, wenn in der neuen Ehe ein neues Kind entsteht und ich aufgrund dessen erst einmal zu Hause bin und Elterngeld beziehe und später nur Teilzeit arbeite? Vorab möchte ich sagen, dass ich gewillt bin Unterhalt für mein erstes Kind zu zahlen. Nur frage ich mich, wie ich an die 400 € für das erste Kind (das Kind wird ja bald 12 und somit erhöht sich ja der UH) aufbringen soll, wenn ich ein weiteres Kind habe und Teilzeit arbeite (oder in der Zeit des Erziehungsurlaubes)? Noch dazu frage ich mich, ob mein neuer Partner dann "mit"aufkommen muss. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir Licht ins Dunkle bringen könnten MfG realaija P.S.: Ich hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben. Bei mir im Kopf schwirrt es gerade zu sehr.

von realaija am 15.01.2015, 20:01



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Hallo, Ihr Mann muss dann nicht zahlen - aber Sie können nicht zB wegen Elternzeit die Zahlung einstellen. Eine Verringerung ist nur minimal, es sei denn, der Verdiesnt ist gering. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Schlicht und einfach, du wirst nicht Teilzeit arbeiten kõnnen, wenn du den Unterhalt nicht aufbringen kannst. Denn es dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die den Unterhalt mindern... Du wirst dann weiterhin mit deinem Teilzeitgehalt den vollen Unterhalt zahlen. Bekommst du ein weiteres Kind, wird dieses zur Berechnung mit herangezogen. Der Kindesvater kann aber, wenn es einen Partner gibt, die Selbsterhaltungsgrenze herabsetzen lassen, denn deine Ausgaben, wie Miete und Lebenserhaltungskosten teilst du dir ja. Dein Partner kommt somit indirekt mit auf, sein Gehalt wird aber nie in die Berechnung des Kindesunterhalt mit einfließen, die Grundlage wirst immer nur du sein. Fakt ist aber, dass du den Unterhalt zahlen musst, im vollen Umfang, wenn du selbst Maßnahmen ergreifst, die dein Einkommen negativ beeinflussen. Über die Elternzeit und den Unterhalt in dieser Zeit kenne ich mich nicht aus, dass wird dir Frau Bader sagen können. Ich wünsche Dir alles Gute! Liebe Grüße

von Colien07022004 am 15.01.2015, 20:28



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Hallo Colien07022004, erst einmal Danke für Deine schnelle Antwort. Das hat mich echt beeindruckt gerade. Ich habe dennoch zu Deinen Erklärungen eine kurze Frage: Also, bin ich gezwungen, mein zweites Kind unter 3 Jahren in die KiTa zu bringen, damit ich Vollzeit arbeiten und somit Unterhalt zahlen kann? Das zerbricht mir persönlich das Herz, weil ich meine Große schon so früh wegen Ausbildung in die KiTa gebracht habe und mir vorgenommen hatte, das nie wieder so zu machen. Wird man da wirklich so fremd bestimmt? Ich meine, ich gehe doch nicht auf Teilzeit damit ich weniger Unterhalt zahlen muss. Auf kurz oder lang hab ich eh nicht mehr in der Tasche. Ich will ja Unterhalt zahlen. Nur frag ich mich, wie ich das irgendwann bewerkstelligen soll. Lieben Gruß realaija

von realaija am 15.01.2015, 20:50



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Dein neuer Partner, und somit Vater des dann neuen Babys verdient sehr gut. Ausserdem möchte er die 3 nehmen, welches ihm ein deutlich höheres Nettogehalt beschert. Du kannst 3 Jahre bei Deinem Kind bleiben. Er ist finanziell ob mit oder ohne Ehe dann für Euch zuständig. Betreuungsunterhalt nennt sich das. Immerhin hast Du einen Ausfall weil Du Euer Kind betreust dann! Was ich eigentlich sagen will : Wenn ihr zusammen eine Familie gründen möchtet dann seht Euch auch als eine, und da gehört auch Deine Tochter zu. Dass es Deine Tochter gibt wusste er vorher. Und dass es den Unterhalt gibt auch. Er zahlt nicht für Deine Tochter, sondern damit die Mutter seines Kindes dann ihren Verpflichtungen nachkommen kann, weil sie wegen dem gemeinsamen Kind Zuhause ist. Lohnsteuerklasse 5 wird bei Dir auch nicht gewertet werden. Sie werden mit der 4 Dein Brutto rechnen für den Unterhalt. Das wäre eine bewusste Verschlechterung des Einkommens sonst.

von Sternenschnuppe am 15.01.2015, 22:14



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Hallo, ja, so fremdbestimmt wird das! Du kannst natürlich dein zweites Kind 3 Jahre zuhause lassen aber niemand wird sich verantwortlich fühlen, wie du das finanziell bewerkstelligst. Dein Partner muss dann dein Minus auffüllen. Deshalb kommt in so einer Partnerschaft immer indirekt der neue Partner für das Stiefkind auf. Kommt dein zweites Kind, so wird der Unterhalt neu berechnet. Jedes Kind zu gleichen Teilen lauf Düsseldorfer Tabelle. Müsstest du weniger zahlen, dann kann der Unterhaltsberechtigte die Selbsterhaltsgrenze nach unten setzen lassen. Schau mal, wie viele Eltern es sich nicht leisten können, 3 Jahre zuhause zu bleiben. Sie gehen nach dem ersten Jahr wieder arbeiten. Dein Freund verdient sehr gut und wird euch unterstützen. Er ist ja dir (bei Ehe und längerer Partnerschaft) und deinem Kind ebenso Unterhaltspflichtig. Liebe Grüße

von Colien07022004 am 16.01.2015, 09:03



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

hi, stelle bitte mal einfach folgende Überlegung an: Kind lebt bei dir. KV zahlt Unterhalt, bekommt aber noch weitere Kinder mit anderer Frau und geht in Elternzeit/Teilzeit für die neuen Kinder, so dass für euer gemeinsames Kind weniger/kein Unterhalt gezahlt werden kann. Fühlt sich nicht gerecht an, oder? floe

von la-floe am 16.01.2015, 18:05



Antwort auf: Ändert sich das Kindesunterhalt? Was ändert sich rechtlich?

Das hab ich schon alles so verstanden. Ich brauchte auch keinen Vergleich, weil für mich klar ist, dass ich Unterhalt zahlen werde. Ich wollte nur wissen, wie sich das alles gestalten wird. Ich bedanke mich für die vielen hilfreichen Antworten. Ich lasse alles auf mich zukommen und warte ab, was die Zeit so bringen mag. MfG realaija

von realaija am 16.01.2015, 21:25



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