Hallo,
ich bräuchte eure Hilfe;
Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und letzten Monat erfahren, dass man mich nicht wiederhaben will. Mir wurde per sms durch die Blume von der Assistentin der Geschäftsleitung sogar Mobbing angedroht, wenn ich im Januar wiederkomme. (Leider geht dies von der Chefin aus, da ich weiss, wie sie mit Menschen umgeht, die ihr nicht mehr passen)
Nun wollt ich eh nicht zurück, da die letzten Wochen der SS schon bescheiden waren. Bin schon als am bewerben, aber hab kaum positiven Rücklauf trotz Ausbildung+Studium zur Betriebswirtin, möchte nur TZ (max 30Std) arbeiten gehen danach wg der Kleinen... was kann ich machen, um erstmal auf der sicheren Seite zu sein und nicht zurück zu müssen??? Danke und liebe Grüße
von
sandra616
am 02.09.2015, 12:02
Antwort auf:
Absicherung in/nach der Elternzeit?
Hallo,
wann ist das Kind geboren?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2015
Antwort auf:
Absicherung in/nach der Elternzeit?
Mit dem Arbetsamt reden,denen das zeigen und mit Glück kannst Du kündigen ohne Sperre.
Dann kündigst Du 3 Monate vor Ende der Elterzeit und kannst ALG1 beantragen.
Kinderbetreuung ist gesichert ab Januar ?
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2015, 12:06
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Absicherung in/nach der Elternzeit?
Ja, die Betreuung ist durch eine Tagesmutter gesichert.
Vor dem Mutterschutz wurde mir TZ mündlich zugesichert, davon weiss natürlich niemand mehr was... ich müsste dort halt wieder ca 45Std/Woche hin...
von
sandra616
am 02.09.2015, 12:09
Antwort auf:
Absicherung in/nach der Elternzeit?
Mündlich zählt nix.
Schreibe denen wegen Teilzeit 30 Stunden ab Januar. Welche Uhrzeiten Du kannst und bitte um schriftliche Bestätigung. ( Frist setzen von 2 oder 3 Wochen )
Mit Glück bekommst Du es dann schriftlich von denen dass es nix wird.
Damit dann zum Arbeitsamt, plus Nachweis über die Kinderbetreuung.
Wenn sie sehen dass das nicht zusammen passt , dann lass Dir von denen schriftlich geben dass du kündigen darfst und keine Sperre bekommst.
Dann beziehst Du ab Januar ALG1 in Höhe der 30 Stunden. Also 2/3 , wenn Du vorher 45 Stunden gearbeitet hast.
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2015, 13:01
Antwort auf:
Absicherung in/nach der Elternzeit?
Meine Tochter ist am 24.01.2015 geboren.
@Sternschnuppen: danke schonmal! Gute Idee!
von
sandra616
am 02.09.2015, 17:27
Antwort auf:
Absicherung in/nach der Elternzeit?
Hallo,
einen Anspruch auf verlängerung haben Sie leider nicht.
Also würde ich mir einen Job auf TZ suchen - wenn Sie den nicht fimdem u die Kinderbetreuung nachweisen könnne, erhalten Sie für die TZ-Tätigkeit Leistungen von der Agentur f A.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015