Guten Abend Frau Bader,
nach Ablauf der Elternzeit steht mir ja gem. Gesetz eine gleichwertige Arbeitsstelle zu. Da mein Arbeitsplatz wieder vergeben ist muss mir mein AG also eine Alternative anbieten.
Was passiert, wenn ich dieses Alternativangebot ablehne? Ist dies ein Grund, dass mein AG mir kündigen kann? Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und mir eine gleichwertige (also von der Aufgabenstruktur her) Stelle anzubieten ist aufgrund der internen Strukturen im Grunde unmöglich.
Beste Grüße !
von
SandraM1978
am 22.01.2015, 16:56
Antwort auf:
Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?
Hallo,
wenn er es vertraglich darf, kann er Sie kündigen, wenn Sie ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2015
Antwort auf:
Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?
Du hast nach der EZ eh keinen Kündigungsschutz mehr, sprich rein theoretisch kann man dir am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen - mit entsprechenden Fristen. Dann hat der AG Wahl, stellt er dich solange frei bis zum Ende, oder setzt er dich anderweitig ein.
Mitglied inaktiv - 22.01.2015, 17:27
Antwort auf:
Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?
Da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe kann mir der AG ja nur aus betriebsbedingten Gründen kündigen und nicht "einfach so". Meine Frage zielt darauf ab, ob eine Ablehnung der Stelle durch mich ein silcher betriebsbedingter Grund wäre.
von
SandraM1978
am 22.01.2015, 17:38
Antwort auf:
Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?
Er hat doch die ideale Begründung, der alte Arbeitsplatz ist weg und wenn er dir nichts anderes anbieten kann, kommt er damit durch. Allerdings kannst du dann wenigstens wahrscheinlich mit einer entsprechenden Abfindung rechnen. Notfalls hält er halt einen Monat durch und kündigt dann. Ersatz hat er ja angeboten, damit dürfte er wohl aus dem Schneider sein.
Wir hatten hier einen ähnlichen Fall gerade. Da wurde etwas "umstrukturiert" und damit war der AG raus aus dem Schneider. Ging noch nicht einmal um die Beendigung der Elternzeit, sondern die Angestellte hatte es nur gewagt zu heiraten. Entsprechend setzte der AG voraus, das da auch bald mit Nachwuch zu rechnen ist - und sorgte gleich mal legal vor. Der Gang vor´s Gericht war nur gut wegen der Sperre beim Arbeitsamt welche sonst gedroht hätte und wegen der Höhe der Abfindung.
Mitglied inaktiv - 22.01.2015, 18:21