Abholung des Kindes bei gemeinsamen Sorgerechts

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abholung des Kindes bei gemeinsamen Sorgerechts

Hallo Frau Bader, ich habe zusammen mit meinem geschiedenen Mann das Sorgerecht über unsere 7jährige Tochter. Es gibt verstärkt Probleme mit dem Umgang. Er kümmert sich nur halbherzig und unter seinen Bedingungen um sein Kind und teilt mir Umgangstermine erst kurz vor knapp mit. Wegen Schichtdienstes des Exmannes ist eine transparente Umgangsregelung leider nicht möglich, er plant nach Blick in den Schlichtkalender und ist auch nicht interessiert an Wochenenden oder Ferien. Da er Termine in der Vergangenheit teilweise mit einem 2tägigen Vorlauf mitgeteilt hat, musste ich ihm natürlich auch mal absagen, was er mit Ärger quittiert hat. Ich habe jetzt einen letzten Versuch unternommen, das ganze ohne Familiengericht zu klären. Habe ihm dabei mitgeteilt, dass er mir zwecks Planbarkeit gewünschte Termine in Zukunft 4 Wochen im voraus mitteilen soll, ansonsten könnten in dem Monat keine Treffen stattfinden. Anm: er holt das Kind NUR in der Woche ab. Und auch ausschließlich an kurzen Schultagen. Alles andere stresst ihn. Ich arbeite aber auch wieder an drei Wochentagen und muss mich um Betreuung des Kindes rechtzeitig kümmern. Er hasst es, reglementiert zu werden und ich befürchte, dass er unser Kind ohne Absprache von der Schule abholt. Sie darf alleine nach Hause gehen und sollte sie hier nicht ankommen, würde ich selbstverständlich Angst haben. Darf er das? Danke für die Antwort! Alex

von monstermash312 am 22.02.2017, 20:47



Antwort auf: Abholung des Kindes bei gemeinsamen Sorgerechts

Hallo, Sie meinen, er holt einfach das Kind ab, ohne es Ihnen mitzuteilen? Nein, das darf er nicht. Ich rate Ihnen dringend, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen, um das Problem zu lösen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017