Hallo Frau Bader, Meine Tochter kam am 10.10.15 auf die Welt, ich befinde mich bis 10.10.17 in Elternzeit, Elterngeld haben wir jedoch nur für ein Jahr beantragt, also bis 10.10.16. Wichtig ist hier noch zu sagen, dass ich meine GKV selbst zahle, da ich freiwillig versichert war. Nun ist es so, dass wir eine eine Abfindung angeboten bekommen haben zum 31.12.2017. freigestellt werden die Mitarbeiter zum 1.1.2017, es wird in der Zeit auch das Gehalt an die Mitarbeiterinnen in Elternzeit bezahlt. Nun meine Frage: Muss ich hier meine Elternzeit verkürzen? Bzw. was muss ich hier unternehmen/auf was muss ich achten? Meine Firma übernimmt ja dann auch wieder meine GKV, richtig?! Ich freue mich auf einen Antwort. Vielen Dank im Voraus.
von Christinasnb am 11.10.2016, 15:00