Sehr geehrte Frau Bader,
auf Grund eines Berufsverbotes während meiner SS habe ich noch 22d Resturlaub von der 100% Beschäftigung.
Nun möchte ich nach 1 Jahr Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit wieder beginnen. Mein AG meinte ich solle erst den Resturlaub abbauen, dies ginge aber nur wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende.
Stimmt das? Oder besteht eine Möglichkeit den Urlaub mit z.B. einem Monat 100% (damit der Urlaub schneller abgebaut ist) und dann Reduktion auf 50% und Beginn der Arbeit?
Ich kenne mich da wirklich nicht aus, eine Rückmeldung wäre super.
Grüße
von
MeinWölfchen
am 21.06.2016, 10:28
Antwort auf:
Abbau Resturlaub
Hallo,
das Problem ist, dass Sie den Vollzeiturlaub nicht während der Teilzeit nehmen können, da sie ja in dieser Zeit nach Vollzeitlohn gezahlt werden und sozusagen auf Vollzeit arbeiten, was während der Elternzeit nicht geht.
Das mit dem Unterbrechen geht aber auch nicht so einfach.
dann müssten Sie tatsächlich die Elternzeit beenden und hätten keinen Kündigungsschutz mehr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
Abbau Resturlaub
Du kannst die EZ rein rechtlich nicht einfach mal so beenden. Zwar geht das, wenn der AG zustimt aber ich sehe hier keinen Grund, warum du deinen Urlaub auf Deutsch gesagt verschwenden sollst um die gleiche Zeit frei zu haben, die du mit EZ auch nicht auf Arbeit warst. Für mich klingt das danach, als will dich der AG um deinen Urlaub betrügen.
Der Resturlaub kann dir Problemlos auf die TZ Stelle umgerechnet werden. Ich hab noch 37d Vollzeit wenn meine volle EZ vorbei ist und mein aG rechnet die in Stunden um und ich kann dann während der TZ entsprechend mehr TZ-Tage dafür nehmen.
Resturlaub von vor der EZ muss dir auf das volle Kalenderjahr nach Ende der EZ übertragen werden. Du musst denn alten Urlaub also eigentlich gar nicht sofort nehmen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:36