Frage: Ab wann ist man angemeldet?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit neigt sich dem Ende zu und ich habe vor wieder Stundenweise an meinen alten Arbeitsplatz (Einzelhandel) zurück zukehren. Mein Arbeitgeber würde mir noch ein Jahr Elternzeit genehmigen in dem ich 10 Std./Woche arbeiten könnte, jedoch NUR als Aushilfe und das flexibel. Mir wurde mitgeteilt das ich Do-Sa abrufbereit sein muss und antreten muss sobald mein AG anruft was mit 2 Kinder leider etwas schwierig ist. Jetzt meine Frage, ab wann (wieviel Std/Woche) ist man bei einer Teilzeitstelle angemeldet? Wenn ich 13 Std/Woche arbeiten würde, wäre ich trotzdem noch eine Aushilfe? Wie könnte ich das ganze gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es das ich nicht auf Abruf arbeiten muss, sondern feste Tage im Betrieb habe? Vor meiner Elternzeit habe ich 8 Jahre auch nur 20 Std./Woche verteilt auf 4 Tage im Unternehmen gearbeitet. Leider lässt meine Kleine Tochter noch nicht zu das ich wieder 4 Tage die Woche arbeiten gehen, da wir auch auf unsere Omas angewiesen sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort LG

von puschel2011de am 07.02.2017, 09:28



Antwort auf: Ab wann ist man angemeldet?

Hallo, ich weiß nicht recht, was Sie mit angemeldet meinen. Grundsätzlich müssen sie Sozialversicherung Beträge bezahlen, wenn Sie mehr als 450 € verdienen. Ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben Sie, wenn überhaupt, nur 15 Stunden pro Woche. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2017



Antwort auf: Ab wann ist man angemeldet?

"Angemeldet" ist man hoffentlich immer, auch wenn man nur 2 Stunden die Woche arbeitet. Steuer- und sozialversicherungspflichtig ist man ab einem Einkommen von 451,- Euro im Monat, das hat mit den Stunden nichts zu tun. Aber Dein "Abruf-Problem" läßt sich nicht durch eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden lösen - zumindest nicht durch gesetzliche Vorschriften. Das ist letztendlich Verhandlungssache und natürlich abhängig davon, wie der Arbeitgeber seinen Betrieb organisiert. Meine Kollegin arbeitet nur 5 Wochenstunden, die aber an einem festen Tag pro Woche - das ist von unseren Arbeitgeber so gewünscht, weil die Kunden dann wissen, wann sie diese spezielle Kollegin erreichen können. Eine Bekannte arbeitet mit 35 Wochenstunden auf Abruf, weil ihr Job von aktuellen Tagesereignissen abhängt. Sprich mit Deinem Chef und erkläre ihm, was bei Dir geht und was nicht. Letztlich wird sich eine Lösung nur durch Verhandlung erreichen lassen, nicht durch gesetzliche Vorgaben.

von Strudelteigteilchen am 07.02.2017, 10:23



Antwort auf: Ab wann ist man angemeldet?

10 Std wäre eh zu wenig. weil Teilzeit in der Elternzeit eigentlich 15-30 Std bedeutet. Und, bei der Situation würde ich mit dem AG reden ob er nicht das OK gibt das du innerhalb der EZ woanders bei einem anderen AG arbeitest. Das kannst Du nämlich - sofern der AG zustimmt. Darf dann halt nur kein Konkurrent sein. Dein eigentlicher Vertrag muss auch der tZ entsprechend angepasst sein, sprich gleicher Urlaubsanspruch pro Arbeitstag gerechnet und gleicher Stundenlohn. Auch Dinge wie Urlaubsgeld usw müssen entsprechend dem TZ-Lohn gezahlt werden. Ansonsten, wenn Du vorher nie auf Abruf gearbeitet hast bzw nicht an den Wochentagen und das in deinem Vertrag auch geregelt ist, dann muss Du dem nicht zustimmen. Dein Chef aber eben auch nicht der Verlängerung (wenn weniger wie 2 Jahre angemeldet) und ebenso nicht das du weniger wie 15 Std überhaupt arbeitest. da müsst ihr euch da wo einigen. Dazu ab, wenn Du mindestens 2 Jahre EZ geemldet hattest, dann kannst Du auch unabhängig von dem OK deines AG die EZ verlängern. Nur wenn du weniger wie 2 Jahre genommen hast muss er dem zustimmen. Oder kann es ablehnen.

Mitglied inaktiv - 07.02.2017, 14:17