Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit bis nächstes Jahr Februar. Da ich aufgrund eines Umzuges während der Schwangerschaft nicht zu meinem bisherigen AG zurück kann, werde ich meinen Arbeitsplatz kündigen müssen. Da noch nicht ganz klar ist, ob mein Kind einen Betreuungsplatz bekommt, (und ich mich deshalb noch nicht auf eine neue Stelle bewerben kann) interessiere ich mich für folgenden Sachverhalt: Ich würde jetzt in der Elternzeit gerne einen Minijob annehmen. Falls ich kurze Zeit arbeitslos sein sollte (wenn ich noch keine passende Stelle gefunden habe) wird dann das ALG1 fiktiv berechnet, oder würde durch den bald angefangenen Minijob das ALG1 niedriger ausfallen, als wenn ich jetzt in der Elternzeit gar nicht arbeiten gehe? Ich danke Ihnen für das Lesen und bin gespannt auf Ihre Antwort. Viele Grüße shania
von shania84 am 20.02.2015, 11:06