Hallo Frau Bader, Es ist etwas kompliziert...Ich bin unbefristet seit ca. 3 Jahren angestellt. Seit Sept 2015 Mutterschutz und anschließend 1 Jahr Elternzeit. Ich habe zwei Jahre eingereicht, das erste komplett Zuhause, das zweite auf 25 Stunden. Erste wurde bewilligt, das zweite abgelehnt, da die GmbH aufgelöst wurde zum 1.10.15 und in unser Partnerunternehmen übergegangen ist und man nicht sagen kann ob man für meine geplante Rückkehr eine Stelle anbieten kann oder nicht, somit alles ungewiss und evtl. folgt diesen Oktober die betriebsbedingte Kündigung. Zumal mir mein bisheriger Arbeitgeber hochschwanger zwei Tage vor Beginn des Mutterschutz einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat, welchen ich natürlich nicht unterschrieben habe...War aber total durch mit den Nerven. Sollten die mich kündigen, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich vor der Elternzeit gearbeitet habe? Kann ich meine Elternzeit in dieser Situation evtl. Um 1 Jahr verlängern? Vielen Dank in voraus
von Sama2015 am 04.02.2016, 14:35