Sehr geehrte Frau Bader,mein Zeitvertrag lief kurz vor dem Mutterschutz 2015 aus.Nun muss ich mich beim Amt arbeitslos melden,da das Elterngeld ausläuft?Kann ich das Arbeitslosengeld auch "ablehnen",mich also für das 2 Elternzeitjahr "freistellen" lassen?Hätte Betreuung für mein Kind,aber keine VZ-Betreuung und ich möchte sie im 2 Jahr so viel wie möglich selbst betreuen.Habe ich z.B,wenn ich das ALG 1 jetzt "ausschlage" Anspruch darauf im 3 EZ-Jahr meines Kindes,wenn ich mich für einen Vollzeitjob bewerbe? Bedeutet,ich müsste jetzt in die Familienkasse wechseln,mich zwar arbeitslos melden,aber "freistellen" lassen ohne Arbeitslosengeld.Geht so etwas oder verfällt der Anspruch und ich sollte das ALG 1 jetzt im 2 Jahr beantragen,aber wohlwissend,dass ein VZ-Job noch nicht möglich ist?Vielen Dank im Voraus für Information.Mit freundlichen Grüßen Liv B.
von
Liv1412
am 27.11.2016, 16:45
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Hallo,
wenn ich es recht verstehe,wollen Sie nicht arbeiten, sondern Ihr Kind betreuen.
Dann stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen kein Arbgeld 1.
Die Beendigung des Vertrages mussten Sie ja schon 3 Mo. vor dem Ende anzeigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2016
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Ohne Arbeitgeber gibt es doch gar keine Elternzeit.
Ansonsten bist du halt "Hausfrau" und über deinen Mann krankenversichert.
von
Himbeere2008
am 27.11.2016, 20:41
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Ja, keine Elternzeit in dem Sinne.Darum geht es auch nicht.Man kann dennoch,dass ALG "ausschlagen".Über meinen Mann muss ich mich versichern, bzw familienversichern,wenn ich kein ALG bekomme oder keines in Anspruch nehme.Ansonsten wäre ich über die Arbeitsagentur versichert.Mir geht es darum,wenn ich mich jetzt arbeitslos melde,aber das Geld nicht in Anspruch nehme,ob der Anspruch verfällt.Oder es so etwas wie eine "Freistellung" bzw. etwas vergleichbares auch in diesem Fall gibt.Habe da mal etwas darüber gelesen.
von
Liv1412
am 27.11.2016, 21:59
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Habe mich mit dem Begriff der "EZ"etwas falsch ausgedrückt.Es ist mir klar,dass ich die ohne Arbeitgeber nicht habe.Mir geht es auch eher um etwas anderes.Halt um das ALG,ob ich es verschieben kann die Beantragung oder eben jetzt beantragen muss.
von
Liv1412
am 27.11.2016, 22:39
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Du siehst das wo falsch. Wie gesagt wurde, ohne AG keine EZ. Und als Hausfrau hast du keine Pflicht dich arbeitslos oder gar arbeitssuchend zu melden. Machst Du das nicht, was Dein Recht ist, bist Du einfach Hausfrau. Leistungen bekommst Du keine vom Staat, für deinen "Unterhalt" ist in erster Linie eben dein Ehemann zuständig. Also weder ALG1, und wohl auch kaum Hartz4 außer Das Einkommen deines Mannes langt nicht aus. Dann muss geprüft werden welche finanziellen Rücklagen ihr habt, wie sein verdienst ist usw und dann wird geschaut ob ihr überhaupt bedürftig seit. Stell Dir die andere Frage, kennst Du eine Hausfrau mit entsprechend verdienenden Mann die vom Staat Geld bekommt? Ohne das sie selbst dafür entsprechend eine "Gegenleistung" bringt? Dein Part der "Gegenleistung" wäre eben das du dann arbeitssuchend wärst.
ALG1 bekommt eben nur der wer arbeitslos ist UND !!!! arbeitssuchend. und arbeitssuchend ist hier eben das Zauberwort. Und das betrifft auch Hartz4. Den auch das steht nur Leuten zu die arbeitssuchend sind. Wer nicht arbeitsfähig ist und auch nicht -suchend, bekommt in der Regel kein Hartz4 sondern Sozialgeld - auch wenn das vielen so nicht bewusst ist. Ausnahme gilt nur für bestimmte Fälle - aber die dürften bei dir eher nicht greifen. Und wie gesagt, ich denke mal wenn Du darüber nachdenkst trotz Betreuung nicht einmal Teilzeit zu arbeiten, dürfte Dein Mann mehr wie ausreichend verdienen.
Würdest Du dagegen einen VZ oder TZ-Job suchen, dann könntest du eben ALG1 beantragen - in Höhe des Stundenumfanges den Du bereit bist zu arbeiten.
Was ihr evtl prüfen lassen könnt ist Wohngeld und/oder erhöhtes Wohngeld. Evtl trifft das bei euch zu. Krankenversicherung müsstest Du aber anderweitig lösen.
Mitglied inaktiv - 27.11.2016, 22:42
Antwort auf:
ALG 1 2 Jahr EZ
Wer wegen der Erziehung seines Kindes die 12 Monate Anwartschaft zurückliegend zur Beantragung nicht voll bekommt, da wird dann auf die letzten 24 Monate zurückgegriffen.
Danach wird das ALG1 soweit ich weiß fiktiv berechnet.
Also Qualifikation, Bildungsabschluss, was Du laut der Tabellen verdienen könntest.
Aber Du hast dann ja noch so viel Zeit, dass Du Dich rechtzeitig selbst kümmern kannst um eine Arbeit und ggf. gar kein ALG1 benötigst.
von
Sternenschnuppe
am 28.11.2016, 06:59