AG fordert nacharbeiten der Fehlzeiten für Arzttermine

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG fordert nacharbeiten der Fehlzeiten für Arzttermine

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Vollzeit Mo-Do 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 - 15:00 Uhr im Büro. Die Arzttermine/Kontrolluntersuchungen bei der Gynäkologin wurden alle morgens um 8:00 Uhr festgelegt, da einige Untersuchungen nur morgens möglich sind. Im Verlauf der Schwangerschaft, ist es leider nötig gewesen Untersuchungen beim Spezialisten vornehmen zu lassen. Mein AG fordert nun, dass ich sämtliche Fehlzeiten die mir durch die Arzt- und Hebammenbesuche entstehen, an die eigentliche Arbeitszeit ranhänge, sie somit nacharbeite. Wie ist hier die Rechtslage? MfG

von Crosshexe am 05.10.2015, 18:05



Antwort auf: AG fordert nacharbeiten der Fehlzeiten für Arzttermine

Hallo, § 16 MuschG Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. Nur die Pflichtuntersucheungen - nicht hebamme etc. Das müssen Sie nach der Arbeit machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2015



Antwort auf: AG fordert nacharbeiten der Fehlzeiten für Arzttermine

Ich habe hier gelernt, dass der AG es nicht fordern darf! Steht so im Mutterschutzgesetz, du bist für diese Termine freizustellen ohne Gehaltseinbuße oder Nacharbeit. Lg

von Colien07022004 am 05.10.2015, 21:23



Antwort auf: AG fordert nacharbeiten der Fehlzeiten für Arzttermine

Lt MuSchG musst du für alle Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzliche Kasse über nimmt freigestellt werden. Fahrtzeiten zum Arzt sind da nicht explizit erwähnt. Mein AG hat mir die Zeit für die Fahrtzeiten vom Arzt zum Büro auch gegeben. Nacharbeit und Gehaltseinbußen sind wenn die Termine nicht anders gelegt werden können nicht zulässig. Bei mir gingen die auch immer nur Vormittags, da der Arzt kaum Termine hatte und mich quasi immer vor die erste normale Patientin geschoben.

Mitglied inaktiv - 06.10.2015, 08:47



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