Sehr geehrte Frau Bader, ich habe anscheinend eine recht ungewöhnliche Kombination aus Elternzeit und Arbeitgeber(n) zu denen ich bisher von keiner Stelle eine adäquate Antwort erhalten habe. Nun hoffe ich, dass Sie mir hier weiterhelfen können. Meine Situation ist folgende: Ich war bei AG1 Vollzeit beschäftigt und bin dort seit November 2012 in Elternzeit. Diese läuft offiziell noch bis November 2015. Während dieser Elternzeit habe ich eine Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Diese Stelle wurde von AG1 auch schriftlich genehmigt. Der TZ-Vertrag ist nicht auf die Elternzeit befristet. Nun erwarte ich im September 2015 das zweite Kind und bin ab 07.08.2015 wieder in Mutterschutz. Von AG 1 habe ich ein Schreiben erhalten, ob ich meine bestehende Elternzeit vorzeitig beenden möchte um Schutzfristen in Anspruch zu nehmen. Frage 1: Wenn ich die EZ beende, bedeutet dies auch automatisch, dass ich Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld von AG 1 habe? Dieser wäre doppelt so hoch wie der von AG 2, und deshalb wesentlich interessanter. Frage 2: Muss ich dann eventuell das Teilzeitverhältnis bei AG2 zum 07.08.2015 kündigen? Oder könnte dies parallel weiter existieren? Frage 3: Oder besteht ein Anspruch auf AG-Zuschuß von beiden? Frage 4: Kann ich die Elternzeit bei AG1 weiter laufen lassen und gleichzeitig den Ausgleich zum Mutterschaftsgeld von AG 2 erhalten? Bin ich dann quasi bei zwei AG gleichzeitig in Elternzeit? Vielen Dank im Vorraus, Sabine
von Sabine1505 am 15.07.2015, 15:40