AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader Und an Alle! Ich bin völlig fertig mit den Nerven,weil ich mit dem Geld voll gerechnet habe. Also , mein AG rief mich grad an, und sagte mir , das mir der Anspruch nicht Zustehen würde , weil ich 3 Monate vor Mutterschutz nicht gearbeitet habe. ET sollte der 04.08.2015 sein, aber mein Kind kam bei 36+3 zur Welt. Stimmt das? Es wurde alles fristgemäß eingereicht und anerkannt vom AG. Er möchte nur Zahlen , wenn er was schriftliches von der Krankenkasse bekommt. Lg Bambi

von Bambi1983 am 17.07.2015, 15:35



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Hallo, wann haben Sie welchern Antrag gestellt? Vorzeitige Beendigung wegen neuem Mutterschutz? Und jetzt kam das Kind zu früh? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2015



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Was hast du denn eingereicht? Während der Elternzeit bekommt man tatsächlich nur den Anteil der KK. Man kann aber die Elternzeit pünktlich zum Beginn des Mutterschutz beenden. Dann ist man im Mutterschutz nicht mehr in Elternzeit und bekommt den Zuschuss vom AG. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.07.2015, 20:49



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Hallo SumSum Das habe ich alles gemacht. Mein AG hat das auch anerkannt. Nur möchte er das Geld nur Zahlen, wenn er es erstattet bekommt , durch diese U2 . Die Anforderungen erfüllt er. Nur die Krankenkasse hat ihm gesagt, das es mir nicht zusteht, weil ich nicht 3 Monate vor dem neuen Mutterschutz nicht gearbeitet habe. Elternzeit habe ich fristgemäß aufgehoben.

von Bambi1983 am 18.07.2015, 15:24



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Möglicherweise hat der AG der KK den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Dein Anspruch auf den Zuschuss zum MuSchu-Geld besteht zunächst gegenüber dem AG. Wo er sich das Geld herholt, kann nicht dein Problem sein. Unterbricht man die EZ zum Beginn eines neuen Mutterschutz gemäß § 16 Absatz 3 BEEG, dann zählen logischerweise nicht die drei Monate vor dem Mutterschutz. Denn diese Möglichkeit zur Unterbrechung ist genau für den Fall, dass man VORHER IN ELTERNZEIT war. In dem Fall muss das Gehalt fikitv berechnet werden oder alternativ müssen 3 Monate von vor dem 1. Kind herangezogen werden. Ich würde zum einen den AG nochmal darauf hinweisen. Und zum anderen mal bei der KK anrufen, ob die wirklich noch diese veralteten Infos haben. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.07.2015, 23:34



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? Von dem letztem Gehalt / Mutterschutzgeld des 1. Kindes? Weil die Dame vom Steuerbüro der Meinung ist, weil ich die letzten 3 Monate vor Mutterschutz nicht gearbeitet habe und es dann mit 0 € berechnet wird. Vielen Dank

von Bambi1983 am 20.07.2015, 10:26



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Auch die Dame vom Steuerbüro hat Unrecht! Das war doch früher auch schon so!!! Lief die eine Elternzeit aus und der Mutterschutz fürs nächste Kind begann ziemlich zeitig danach, dann (je nach dem wieviel Zeit dazwischen lag) wird entweder das Gehalt (und damit der Zuschuss) fiktiv berechnet oder es wurde auf den Zeitraum wie bei Kind 1 zurückgegriffen! Das gleiche gilt, wenn die laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz unterbrochen wird. Da hier aber überhaupt keine Zeit dazwischen liegt, wird das Gehalt fiktiv berechnet oder auf die Zeit von vor dem 1. Mutterschutz zurückgegriffen. Bei dem Rückgriff wird geguckt, wo Beschäftigungszeiten ohne Elternzeit und ohne Mutterschutz liegen. Und das sind dann genau dieselben Zeiträume wie bei Kind 1. Also (im Normalfall) die 3 Monate vor dem Mutterschutz für Kind 1. Ruf bitte selbst mal bei der KK an und schildere deinen Sachverhalt. Solltest du dort wirklich jemanden an der Strippe haben, der die Änderungen von 2013 noch nicht mitbekommen hat, wende dich an die Info-Hotline vom Familienministerium. Die sind total nett! Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.07.2015, 16:20



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader! Ich bin persönlich zur Krankenkasse und Arbeitgeber gefahren. Am 17.6. Bekam vom Frauenarzt den MutterschutzSchein am 16.6. Der Mutterschutz begann am 23.6. Die Elternzeit habe ich zum 22.06. beendet. War das falsch? LG

von Bambi1983 am 20.07.2015, 21:42



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Ja der kleine kam am 10.7 leider zu früh.

von Bambi1983 am 20.07.2015, 21:43



Antwort auf: AG Anteil Mutterschutzgeld in Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Die Elternzeit war zum 22.6 beendet, da macht es fürs Mutterschaftsgeld nix, dass das Kind zu früh kam. Kam ja erst nach dem EZ-Ende. Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.07.2015, 00:29



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