hallo frau bader, vielleicht können Sie mir das beantworten: ich bin noch verheiratet, scheidungstermin kommt kurzfristig wir haben eine gemeinsame tochter, sie lebt bei mir der vater holt sie an 2 Wochenenden im Monat, sieht sie somit an 4 tagen im Monat. keine ausflüge oder treffen oder Telefonate dazwischen. keine Beteiligung an ferien des kigas oder ähnliches. er macht wirklich nur das aller aller nötigste nun möchte ich gern im nächsten jahr mit meiner tochter und meinem Partner in den Urlaub nach ägypten einen Reisepass für meine tochter habe ich schon muss der vater mir diese reise erlauben und muss ich dann seine schriftliche Erlaubnis mit mir führen im Urlaub? wenn wir 2 Wochen fahren wollen, berührt das ja zwangsläufig seine umgangs Wochenenden.l darf er auf Erfüllung bestehen? es wird wahrscheinlich in den Osterferien sein, wo der kiga zu hat, ich mir eh Urlaub nehmen muss, weil er ja sowieso nicht einspringt bisher war ich mit meiner tochter 2 mal im Urlaub in brd. habe ihn vorher davon erzählt. einmal mussten wir sein Wochenende tauschen, war kein Problem. jedenfalls hat er nichts dazu gesagt. sieht es beim Urlaub im Ausland anders aus? muss ich sonst noch was dazu beachten? vielen dank ;-) VG
von lynnsmum am 06.08.2014, 13:23