450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Hallo, wenn mir mein Arzt oder Arbeitgeber ein Berufsverbot ausspricht,bekomme ich dann mein normales Gehalt weiter bis zum Mutterschutz? Und wie ist es wenn ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin?Bekomme ich nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung dann Geld von der Krankenkasse? Vielen Dank

von de-steffi am 29.05.2016, 16:22



Antwort auf: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Hallo, Sie meinen ein Beschäftigungsverbot. Sie bekommen dann den Lohn weiter bis zum Beginn des Mutterschutzes. Bei einer Krankschreibung nur die ersten 6 Wo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2016



Antwort auf: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Wenn du ein Berufsverbot hast, ist das sehr nachteilig, weil du dann deinen erlernten Beruf nie mehr ausüben darfst.

Mitglied inaktiv - 29.05.2016, 18:58



Antwort auf: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Ja, beim beschätigungsverbot, bis zum Mutterschutz. Im Mutterschutz hängt es davon ab, ob dieser Job ein Nebenjob ist und sie krankenversichert sind. Falls der 450 Job, ihr einziger Job ist, erhalten Sie kein Geld von der Krankenkasse, auf Antrag vom Bundesversicherungsamt pauschal 210 Euro. Der Ag Zuschuss beträgt Max. 2 Euro je Tag. Haben Sie Haupt und Nebenjob, dann haben sie in Summe genauso viel wie vor dem Mutterschutz.

von Behnke am 29.05.2016, 21:35



Antwort auf: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Das heißt ich bekomme mein normales Gehalt im BV bis zum Mutterschutz weiter gezahlt???? Im Mutterschutz bekomme ich nur diese 210,00,das ist schon geklärt! Ich finde Arbeit ist Arbeit und da sollten auch jedem das gleich zustehen,ich habe ja auch sonst die gleichen rechte wie eine Vollzeitkraft...

von de-steffi am 30.05.2016, 09:30



Antwort auf: 450,00 und Berufsverbot habe ich Nachteile dadurch?

Ja, der Minijob unterscheidet sich ja im Wesentlichen nur bezgl. der steuerrechtlichen Ausgestaltung (Pauschalabgabe und Schuldner der Einkommenssteuer ist der AG) ansonsten ist der Minijob ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

von Behnke am 30.05.2016, 10:53



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