Frage: 4 -Tage-Woche

Hallo Fr Bäder, ich gehe im Oktober in meinen Job zurück. Vor der Elternzeit habe ich 5 Tage 40 Std/Woche gearbeitet. Jetzt möchte ich gerne 4 Tage 28 Std/Woche arbeiten. Mein Arbeitgeber sagt, ich kann nur für 5 Tage - nicht 4 Tage kommen. Ich habe allerdings eine einfache Anfahrt von 1 Std (somit 2 Std unterwegs) und möchte daher gerne nur 4 Tage. Wir sind eine grosse Firma mit vielen NL in ganz Deutschland. In unserer Firma sind ca 60 Mitarbeiter. Ich weiß von ein paar Mitarbeiter das diese 4 Tage die Woche arbeiten. Aktuell erlauben die aber keine 4 Tage mehr und begründen dies, dass die andere noch ältere Verträge haben. Habe ich -da andere Mitarbeiter auch 4 Tage haben- Anspruch evtl wegen Gleichberechtigung. Mit Kind und 2 Std Fahrtzeit am Tag ist 5 x einfach fast nicht zumutbar. Zumal es mit den öffentlich Verkehrsmitteln immer zu Störungen kommt und ich locker auf eine Fahrtzeit von 3 Std gesagt am Tag komme. Muss es eine Betriebsvereinbarung geben, wonach eine 4-Tage-Woche ausgeschlossen wird ? Danke und LG

von JEW am 18.02.2015, 11:50



Antwort auf: 4 -Tage-Woche

Hallo, Frage ist, ob ein Verstoß gegend en Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Danach darf Gleiches nicht Ungleich behandelt werden. Frage ist, ob hier Gleiches vorliegt. Dafür spricht die gleiche Tätigkeit, dagegen, dass die ältere Verträge haben. Das könnte ein Richter so oder so sehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2015



Antwort auf: 4 -Tage-Woche

Teilzeit wurde mir schon genehmigt, nur keine 4 Tage. Ich wollte 30 Std auf 4 Tage aufteilen Die erlauben aber nur 5 Tage für 30 Std Obwohl es Mitarbeiter mit 4 Tage die Woche gibt

von JEW am 18.02.2015, 14:22



Antwort auf: 4 -Tage-Woche

Führen diese 4-Tage-Mitarbeiter eine vergleichbare Tätigkeit aus?

von Pamo am 18.02.2015, 14:26



Antwort auf: 4 -Tage-Woche

Genau die gleiche Tätigkeit wie ich Allerdings sind die schon länger in der Firma als ich

von JEW am 18.02.2015, 18:44