3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

Hallo, bin momentan in einer etwas unglücklichen Situation. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen , bekomme Unterstützung vom Jobcenter (alg2) und arbeite auf 160 Euro Basis. Hab meinen Chef um eine Teilzeitstelle gebeten welche aber erst ab Herbst Winter 2017 möglich wäre da dann eine neue Filiale geöffnet werden soll. Also bot er mir eine 450 Euro stelle ab Dezember an sobald mein Sohn (dann 2 Jahre) in die Kita geht. Gerne würde ich das annehmen und bis Ende 2017 meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern. Heute hatte ich beim Jobcenter ein Gespräch wie es weiter gehen soll. Habe gesagt das ich meine Elternzeit verlängern, mehr arbeiten und mein Sohn während meiner Arbeitszeit in die Kita geben möchte bis ich endlich Teilzeit arbeiten kann .. Hätte es mir auch früher gewünscht. Sie sagte das würde nicht gehen da ich in Elternzeit kein Anspruch auf einen Kita Platz habe, der Kindergarten sagt das ich diesen während meiner Arbeitszeit auf jeden Fall habe aber halt selbst zahlen muss. Das war mir klar und ist kein Problem .. Wer hat den nun recht? Muss ich wirklich die Firma verlassen? Trotz kinderfreundlichen Arbeitszeiten? Und Aufsicht auf eine volle bzw Teilzeitstelle? Die Kita sagte ich habe recht auf 3 Jahre Elternzeit und auf einen Platz ab dem 2. Lebensjahr . Und versteht nicht wo das Problem liegen sollte..

von AnneSophie93 am 19.05.2016, 12:13



Antwort auf: 3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

Hallo, 1. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung stehen, müssen Sie sich nicht beim Jobcenter melden, sondern bei der Agentur für Arbeit 2. Sie haben für Ihr Kind je nach Bedarf Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2016



Antwort auf: 3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

So funktioniert das auch nicht. Wenn Du Betreuung hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann musst Du ALG1 beantragen, nicht 2. Dein AG muss Dir dann erlauben woanders zu arbeiten und bestätigen dass er Dir derzeit nichts anbieten kann.

von Sternenschnuppe am 19.05.2016, 12:19



Antwort auf: 3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

Nennt sich dann ALG1 in Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 19.05.2016, 12:23



Antwort auf: 3. Jahre Elternzeit, halbtags Kitaplatz, 450 Euro Job , Alg2?

Arbeitsamt hat dir eine falsche Auskunft gegeben. Seit August 2013 hat jedes Kind ab dem 1te Geburtstag ein Abrecht auf einen Betreuungsplatz. Egal ob die Mutter und/oder Vater daheim sind oder arbeiten. Halt dann nicht auf einen Ganztagesplatz, aber auf einen bis mittags. Bei uns sind das 25 Std die Woche. darüber hinaus dann nur wenn man arbeitet. Du würdest aber ja sogar arbeiten, denn auch ein Minijob ist eine Tätigkeit. Wobei ich mit dem AG reden würde ob er das nicht auf Teilzeit machen kann. Aber das ist eine andere Sache. Das Problem dürfte sein das viele Leuten meinen Elternzeit bedeutet das man nur daheim ist, das ist aber eben faktisch falsch. Man darf innerhalb der Elternzeit eben bis zu 30 Std die Woche arbeiten. nennt sich Teilzeit innerhalb Elternzeit - sollten die beim Arbeitsamt auch wissen. Du kannst aber auch sagen, da du arbeiten willst, Dei Ag dir aber noch keinen Arbeitsplatz geben kann, das Du dich ab dem Zeitpunkt wo du eine Betreuung hast arbeitssuchend meldest. Dein AG muss dir dann halt bescheinigen das er dir aktuell keine Teilzeitstelle geben kann. Dann hättest Du Anspruch auf ALG 1 in Höhe der Teilzeitstunden. Da Betreuung die Voraussetzung für ALG1 ist, muss der vom Amt sich dann genau mal sagen lassen warum du dann im Gegenzug keinen Kindergartenplatz haben darfst ohne Arbeit. Ob Du den KiGa zahlen musst hängt von der Satzung ab. Hier ist es so das Familien mit geringem Einkommen nichts zahlen müssen. Ist aber bei jeder Gemeinde verschieden. Sie bekommen dann aber auch, sofern eben keine Arbeit aktuell, nur 25 Std Betreuung genehmigt. bei Teilzeit eben 30 bis höchstens 35 Std. Erst wenn beide Eltern einen Vollzeitvertrag nachweisen kann bei einem unter 3jährigen Kind gibt es einen 45 Std Platz. Ab 3 Jahren hat da eh jedes Kind einen Anspruch drauf.

Mitglied inaktiv - 19.05.2016, 18:58



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