3 Fragen rund um die Elternzeit für den Vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Fragen rund um die Elternzeit für den Vater

Hallo Frau Bader, wir bekommen Ende Januar 2017 unser zweites Kind. Mein Mann hatte damals beim ersten Kind 2 Monate Elternzeit genommen (1 ab Geburt, dann ein Jahr später den zweiten Monat). Steuerlich war es ja nicht gerade berauschend, da hier - für das, dass man ja eh nur 67% des Gehalts erhält - auch noch horrende Summen an Steuern nachzahlen darf. Hat das denn auch gepaßt, dass hier so viele Steuern nachgezahlt werden müssen? Für das zweite Kind möchte mein Mann auch wieder Elternzeit nehmen, allerdings stellt sich uns hier die Frage (aus steuerlichen Gründen), ob es auch möglich ist, nur den ersten Monat, also ab Geburt zu nehmen? Und wenn er doch 2 Monate nehmen MUSS, die er dann aufsplitten will, wie ist das dann eigentlich bei einem Arbeitgeberwechsel? Innerhalb eines Jahres kann sich ja doch so etwas ändern. Wie müßte dies dann laufen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort und Ihre Bemühungen!

von g33kgirl80 am 19.09.2016, 09:47



Antwort auf: 3 Fragen rund um die Elternzeit für den Vater

Hallo, das EG fällt untre den Progressionsvorbehalt, es hängt also von der Höhe des Verdienstes ab. Er muss 2 Mo nehmen, um EG zu bekommen, dies geht auch bei 2 AGs Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2016



Antwort auf: 3 Fragen rund um die Elternzeit für den Vater

Noch als Ergänzung zu dem was Fr. Bader geschrieben hat: Das komplette Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. D.h. nicht nur das, was dein Mann erhalten hat, sondern auch das, was du erhalten hast. Da können schon mal hohe Steuernachzahlungen auf einen zukommen, insbesondere bei dee Steuerklassenkombination 3 und 5.

von chrissicat am 19.09.2016, 13:14



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