Hallo Frau Bader, wir bekommen Ende Januar 2017 unser zweites Kind. Mein Mann hatte damals beim ersten Kind 2 Monate Elternzeit genommen (1 ab Geburt, dann ein Jahr später den zweiten Monat). Steuerlich war es ja nicht gerade berauschend, da hier - für das, dass man ja eh nur 67% des Gehalts erhält - auch noch horrende Summen an Steuern nachzahlen darf. Hat das denn auch gepaßt, dass hier so viele Steuern nachgezahlt werden müssen? Für das zweite Kind möchte mein Mann auch wieder Elternzeit nehmen, allerdings stellt sich uns hier die Frage (aus steuerlichen Gründen), ob es auch möglich ist, nur den ersten Monat, also ab Geburt zu nehmen? Und wenn er doch 2 Monate nehmen MUSS, die er dann aufsplitten will, wie ist das dann eigentlich bei einem Arbeitgeberwechsel? Innerhalb eines Jahres kann sich ja doch so etwas ändern. Wie müßte dies dann laufen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort und Ihre Bemühungen!
von g33kgirl80 am 19.09.2016, 09:47