Mein AG hat keinen Bedarf mich auf Stunden einzustellen.
Hat mir angeboten mich an einen Kollegen zu verweisen. Dies habe ich abgelehnt.
Würde nun bei einer Bekannten einen Minijob anfangen wollen. Muss ich meinen AG in Kenntnis setzten? Bzw. muss er es mir schriftlich bestätigen?
von
Christin1!
am 04.10.2016, 13:05
Antwort auf:
3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache
Hallo,
er muss zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache
Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers!
von
chrissicat
am 04.10.2016, 13:28