3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

Mein AG hat keinen Bedarf mich auf Stunden einzustellen. Hat mir angeboten mich an einen Kollegen zu verweisen. Dies habe ich abgelehnt. Würde nun bei einer Bekannten einen Minijob anfangen wollen. Muss ich meinen AG in Kenntnis setzten? Bzw. muss er es mir schriftlich bestätigen?

von Christin1! am 04.10.2016, 13:05



Antwort auf: 3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

Hallo, er muss zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: 3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers!

von chrissicat am 04.10.2016, 13:28