28.SSW und arbeite bis 20.20uhr, als Praktikanin im EQJ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 28.SSW und arbeite bis 20.20uhr, als Praktikanin im EQJ

Hallo ich hab da ne Frage, ich bin momentan noch in einem EQJ (Einstiegsqualifizerungsjahr) mein Arbeitsbeginn ist um 12 Uhr und Endete um 20.10 Uhr. der Betrieb ist klein und da Sie ein Teamausstatter sind für Vereine, beginnt ab 16 Uhr für alle Mitarbeiter der Telefonie-verkauf. Für solche unternehmen ist das jetzt bis September Hauptseson. Der Firma geht es Finanziell gesehen nicht gut deshalb meint unser Chef wir sollen bis 20.20uhr telefonieren. Aber das sei noch gut gehalten denn früher mussten sie bis 21 Uhr telefonieren. Wie soll ich mich da verhalten. Ich bin ständig schlecht drauf habe abends ab und zu schmerzen und muss mich von anderen Kollegen fertig machen lassen. Wenn ich dann auf mein recht Hinweise wird mir aufgezählt was denn alles von ihnen an verhalten von mir toleriert wird. Und ich würde mehr Pausen machen als ich eigentlich dürfte. Was soll ich tun? freistellen macht er nicht. Meine FA will kein Beschäftigungsverbot aussprechen.

von arabesca30 am 09.07.2014, 14:37



Antwort auf: 28.SSW und arbeite bis 20.20uhr, als Praktikanin im EQJ

Hallo, Sie dürfen bis 20.00 Uhr arbeiten, wenn es Probleme gibt, ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: 28.SSW und arbeite bis 20.20uhr, als Praktikanin im EQJ

Sorry, aber machens die 20 Minuten wirklich fett? Klar müsstest du laut Muschu nur bis 20:00 Uhr arbeiten und wenn du dein Arbeitsklima dort so richtig versauen willst kannst du auch über das Gewerbeaufsichtsamt gehen und dein Recht einfordern. Wenn du allerdings nach der Elternzeit dort weiter arbeiten möchtest würde ich mir das gut überlegen. Ich find die 20 Minuten länger nun nicht wirklich schlimm.

von Julisa am 11.07.2014, 12:49