Sehr geehrte Frau Bader, im August ist mein Sohn zur Welt gekommen. Ich hatte als Tierärztin während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Kurz vor der Geburt habe ich meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von 2 Jahren angezeigt, weil ich nicht wusste, ob das Stillen klappen würde und man die Elternzeit ja 7 Wochen vor Beginn anzeigen muss. Mein Arbeitgeber hat mir allerdings für die Stillzeit wieder ein Berufsverbot ausgesprochen, so dass ich im Moment, so lange ich stille, mein übliches Gehalt beziehe und kein Elterngeld. Ist damit die die Elternzeitanzeige hinfällig? Was passiert nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes, das ja nur bis max 12 Monate nach Geburt gilt? Startet dann das zweite Jahr Elternzeit,oder müsste ich dann wieder arbeiten? Und was wäre bei einer erneuten Schwangerschaft noch innerhalb des Beschäftigungsverbotes für die Stillzeit des ersten Kindes. Geht in diesem Fall das erste Beschäftigungsverbot in das zweite über? Und erhalte ich dann weiterhin eine Lohnfortzahlung? Für eine kurze Einschätzung der rechtlichen Situation wäre ich sehr dankbar!
von Momo2014 am 10.04.2014, 09:54