Sehr geehrte Fr.Bader! Meine Elternzeit endet am 1.November 2015!. Seit längerem haben wir ein 2.Kind geplant...nach heutigem Stand würde aber ein erneuter Mutterschutz frühstens in den Dezember 2015 bzw.Januar 2016 fallen. Müßte ich dann noch einen Monat Vollzeit (vorher auch Vollzeitbeschäftigt)oder ggf.länger arbeiten um mein Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zubekommen? Bzw.welches Elterngeld würde ich erhalten?(Mindestsatz oder mehr wie bei Kind1) Bei Kind 1 hatte ich ab dem 4.Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot. Danke im Voraus Finni
von finni88 am 26.03.2015, 14:13