Frage: 2.Kind nach Elternzeit

Sehr geehrte Fr.Bader! Meine Elternzeit endet am 1.November 2015!. Seit längerem haben wir ein 2.Kind geplant...nach heutigem Stand würde aber ein erneuter Mutterschutz frühstens in den Dezember 2015 bzw.Januar 2016 fallen. Müßte ich dann noch einen Monat Vollzeit (vorher auch Vollzeitbeschäftigt)oder ggf.länger arbeiten um mein Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zubekommen? Bzw.welches Elterngeld würde ich erhalten?(Mindestsatz oder mehr wie bei Kind1) Bei Kind 1 hatte ich ab dem 4.Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot. Danke im Voraus Finni

von finni88 am 26.03.2015, 14:13



Antwort auf: 2.Kind nach Elternzeit

Hallo, wenn Sie VZ arbeiten, bekommen Sie MG VZ. Wenn Sie TZ arbeiten eben TZ. Das EG bemisst sich nach den Einkünfte der letzten 12 Mo ohne Monate mit MG o EG. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2015



Antwort auf: 2.Kind nach Elternzeit

Das hängt damit zusammen wie lange Deine Elternzeit war. Wie alt ist denn Kind 1 ?

von Sternenschnuppe am 26.03.2015, 14:59



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