Hallo Frau Bader,
Ich möchte wissen wie sich mein Elterngeld berechnet beim 2. Kind. Mein 1. Kind ist am 30.09.15 geboren. Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und fange am 30.09.16 wieder an zu arbeiten. Mein zweites Kind würde vorraussichtlich am 21.06.17 auf die Welt kommen. Wie wird mein Elterngeld berechnet? Wie wird der Geschwisterbonus berechnet? Vielen Dank im Voraus.
von
lollenchen1984
am 28.09.2016, 15:21
Antwort auf:
2. Kind Elterngeld Berechnung
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2016
Antwort auf:
2. Kind Elterngeld Berechnung
Berechnungsgrundlage bilden 12 Monate vor Beginn Mutterschutz.
Gehalt Oktober 16 bis April 17 = 7 Monate
+ fehlende Monate ersetzen mit Monaten vor Kind 1. Geschwisterbonus gäbe es natürlich auch. Der Elterngeldrechner spuckt konkrete Zahlen aus :-) Viel Erfolg beim Testen in zwei Wochen, weil heute sagt er mit Sicherheit noch nix :-D
Mitglied inaktiv - 28.09.2016, 18:16