Hallo Frau Bader, Ich habe mal eine Frage die mich schon lange beschäftigt. Ich bin seid August im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung zur Einzelhandels Kauffrau die 3 Jahre geht. Nun bin ich im Mutterschutz und moechte bald meine Elternzeit beantragen. Kann ich danach eine teilzeitaus Bildung machen? Also muss der Arbeitgeber dies genehmigen? Wenn er das nicht muss wüsste ich nicht wie das mit dem kleinen klappen soll und ich möchte und kann nicht vollzeit arbeiten wenn der kleine erst ein Jahr alt ist. Wenn ich angenommen die Ausbildung abbrechen würde weil es anders nicht gehen würde würde ich direkt 3 Monate Sperre vom Amt bekommen? Bin total verwirrt. Danke für schnelle hilfe
von MeinTeddybär25.10.14 am 15.09.2014, 07:53