2. Elternzeitmonat nicht möglich, nun Geld für 1. Monat zurückzahlen.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Elternzeitmonat nicht möglich, nun Geld für 1. Monat zurückzahlen.

Hallo. Mein Partner hat im Dezember 1 Monat Elternzeit genommen und dafür schon minimal Geld bekommen, da eine vorangegangene lange Krankheit und das damit verbundene Krankengeld ja nicht als Gehalt angerechnet wurde. Somit hatte er bei der Berechnung des Elterngeldes 5 Monate mit 0 Euro Einkommen zur Anrechnung. Nun wäre auch noch ein Monat Elternzeit geplant, der auch genehmigt ist. Nun können wir aber von dem Geld überhaupt nicht leben. Damit decken sich noch nicht einmal unsere Unkosten. Ich bin ebenfalls noch in Elternzeit und wir haben 2 Kinder zuhause. Jetzt haben wir Post bekommen, dass wir das Elterngeld vom ersten Monat zurückzahlen müßen, in dem wir auch kaum über die Runden kamen. Gibt es da eine Möglichkeit für uns, die wir erbringen können? Oder sollten wir unseren Anwalt in dieserSache kontaktieren? Vielen Dank schoneinmal im Voraus für ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

von flohstich am 21.08.2014, 13:41



Antwort auf: 2. Elternzeitmonat nicht möglich, nun Geld für 1. Monat zurückzahlen.

Hallo, nein. ich sehe nur die Möglichkeit, bis zu 30 Std/ Wo zu arbeiten und so den Monat zu überbrücken. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2014



Antwort auf: 2. Elternzeitmonat nicht möglich, nun Geld für 1. Monat zurückzahlen.

Nöö, keine Chance. Wenn er den zweiten Monat nicht nehmen kann, dann werdet ihr den einen zurückzahlen müssen. Man muß mind 2 Monate nehmen, darauf wird auch extra hingewiesen. ABER !!!!, wie alt ist euer Kind? Falls es noch keien 14 Monate hat, dann würde ich Eltern-Teilzeit machen, sprich er arbeitet für bis zu 30 Std die Woche, und bekommt für diese entsprechend sein Gehalt. Von diesem wird etwa 33% ausgezahlt, Rest gibt es dann Elterngeld. So kommt ihr zumindestens um das zurückzahlen drumherum, und dhabt etwas mehr Geld als reines Elterngeld. Falls also dder AG mitspielt (wegen der Elternzeit), und ihr damit leben könnt (einfach ausrechnen lassen), dann wäre das ja evtl eien Option. Würde das dann aber auch mit der Elterngeldkasse abklären.

Mitglied inaktiv - 21.08.2014, 14:39



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