Hallo Frau Bader, ich habe die Elternzeit für unser erstes Kind (war für zwei Jahre eingereicht) aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Es sind noch ca. 8 Monate "übrig". Wenn die zwei Jahre Elternzeit für unser zweites Kind im Sommer zu Ende gehen, möchte ich um zwei Monate verlängern. Kann ich diese Monate aus der ersten "abgebrochenen" Elternzeit nehmen, so dass mir für jedes Kind noch das volle dritte Jahr Elternzeit bleibt, das ich jeweils bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen kann? Verfallen die restlichen 6 Monate der ersten vorzeitig beendeten Elternzeit) dann? Oder kann ich diese theoretisch auch noch an die zwei "Verlängerungsmonate" anhängen? Danke im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
von Lilli1985 am 19.03.2015, 23:26