Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 5.12.2014 in Elternzeit mit Kind 1 und erhalte ab dem 6.12.2014 ein Beschäftigungsverbot (Kind 2 kommt Ende Juni). Im ersten Elternzeitjahr habe ich Elterngeld bezogen, im zweiten nicht. Meine Frage ist nun, welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen? Der Mutterschutz wird ausgeschlossen und die Elternzeitmonate ohne Einkommen werden mit 0€ berechnet, oder werden hierfür die Monate vor der 1.Schwangerschaft genommen? Wenn nicht, werden für meine Berechnung "nur" die 6 Monate aus dem Beschäftigungsverbot genommen? Vielen Dank für Ihre Antwort Kuklinka
von Kuklinka am 11.11.2014, 15:06