18 Monate Elterngeld, Elterngeldantrag stellen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 18 Monate Elterngeld, Elterngeldantrag stellen

Guten Tag Frau Bader! Wir bekommen im Januar 2015 oder im Dezember 2014 unser 2. Kind. ich war von Januar 2014 bis Mitte April 2014 Teilzeit als Lehrerin angestellt (Verdienst lag bei ca. 1300 Euro netto im Monat. Danach war ich bis jetzt zum 06.09.2014 arbeitssuchend und habe arbeitslosengeld bezogen (1300 Euro im Monat) nun bin ich wieder als Lehrerin tätig und werde bis zum 21.11. 2014 (Beginn der Mutterschutzzeit) wieder Teilzeit arbeiten. Ich kenne den Verdienst noch , ich tippe dass es so 1000 Euro Netto sein werden im Monat. Könnte ich auch 18 Monate Elterngeld beziehen wenn ich 18 Monate Elternzeit nehmen würde? Wie wird das Geld dann berechnet? Können sie in etwa schätzen, wie viel Elterngeld ich bekommen werde im Monat? Was wäre für mich die finanziell ratsamste Lösung. Ich war bei meiner ersten Tochter nur 10 Monate Zuhause und würde dieses mal gerne länger Zuhause bleiben. Wenn das Arbeitslosengeld aber nicht angerechnet wird (was ich nicht so genau weiß) bekäme ich ja nur ca. 300 Euro, damit würden wir nicht 18 Monate über die Runden kommen. Mein Partner würde gerne zwei Monate mit mir zusammen Zuhause bleiben. Wir sind nicht verheiratet. Er muss dann einen gesonderten Elterngeld Antrag stellen, oder? Vielen Dank und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 07.09.2014, 13:29



Antwort auf: 18 Monate Elterngeld, Elterngeldantrag stellen

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2014



Antwort auf: 18 Monate Elterngeld, Elterngeldantrag stellen

Dann rate ich Dir auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten ( geht ) um diese beiden Monate mit in die Berechnung zu bekommen. Jeder verdiente Euro zählt bei Dir. Dann bekommst Du wohl noch acht Monate mit Verdienst zusammen und hast nur vier Nullrunden. Elternzeit kannst Du nehmen wie Du magst. Elterngeld ab Geburt 12 Mal oder eben Splittung und dann auf zwei Jahre. Wobei man im zweiten Jahr dazuverdienen kann anrechnungsfrei.

von Sternenschnuppe am 07.09.2014, 15:54



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