Guten Tag Frau Bader! Wir bekommen im Januar 2015 oder im Dezember 2014 unser 2. Kind. ich war von Januar 2014 bis Mitte April 2014 Teilzeit als Lehrerin angestellt (Verdienst lag bei ca. 1300 Euro netto im Monat. Danach war ich bis jetzt zum 06.09.2014 arbeitssuchend und habe arbeitslosengeld bezogen (1300 Euro im Monat) nun bin ich wieder als Lehrerin tätig und werde bis zum 21.11. 2014 (Beginn der Mutterschutzzeit) wieder Teilzeit arbeiten. Ich kenne den Verdienst noch , ich tippe dass es so 1000 Euro Netto sein werden im Monat. Könnte ich auch 18 Monate Elterngeld beziehen wenn ich 18 Monate Elternzeit nehmen würde? Wie wird das Geld dann berechnet? Können sie in etwa schätzen, wie viel Elterngeld ich bekommen werde im Monat? Was wäre für mich die finanziell ratsamste Lösung. Ich war bei meiner ersten Tochter nur 10 Monate Zuhause und würde dieses mal gerne länger Zuhause bleiben. Wenn das Arbeitslosengeld aber nicht angerechnet wird (was ich nicht so genau weiß) bekäme ich ja nur ca. 300 Euro, damit würden wir nicht 18 Monate über die Runden kommen. Mein Partner würde gerne zwei Monate mit mir zusammen Zuhause bleiben. Wir sind nicht verheiratet. Er muss dann einen gesonderten Elterngeld Antrag stellen, oder? Vielen Dank und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 07.09.2014, 13:29