13 Monatsgehalt im Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 13 Monatsgehalt im Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot

Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich befand mich ab dem 6 Schwangerschaftsmonat (ab Juni ) im Beschäftigungsverbot der dann auch nahtlos in Mutterschutz überging. Mutterschutz endet am 20 .12 Tariflich geregelt ist die Zahlung des 13 Monatsgehaltes, die immer komplett im November erfolgte. Habe ich Anspruch darauf? Oder evtl anteilig?

von sunny0931 am 27.11.2015, 19:16



Antwort auf: 13 Monatsgehalt im Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2015



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